Frondienst - Gemeinschaftsleistung

Edmund Meyer +, Pelm

Wenn man sich in die Dorfchroniken der Eifel-gemeinden vertieft, stößt man immer wieder auf Nachrichten über verschiedenartige Fronarbeiten, zu deren Leistung die Bevölkerung in früheren Jahren verpflichtet war. Die Fronarbeiten gehörten auch dann zum Teil noch zum Pflichtenkreis der Eifeler, als die eigentliche Leibeigenschaft nicht mehr bestand. Die Grundherren der vielen Eifelburgen besaßen noch gewisse Rechte und Ansprüche an die Bauern. Bekannt ist vor allem die Verpflichtung der Bauern, den zehnten Teil der Ernte an die Grundherren abzuliefern, die bis um das Jahr 1800 allgemein bestand. Die Ablieferung des Zehnten wurde besonders dann zu einer unerträglichen Belastung, wenn der Boden nur geringe Erträge erbrachte, wie sie früher beim Fehlen technischer Hilfsmittel und des künstlichen Düngers sehr häufig zu verzeichnen waren. Die Landarbeit war damals ausschließlich in ihrem Erzeugungserfolg von der Witterung abhängig. Dazu waren die Erträge ohnehin so gering, dass die Erzeugung nur ein Bruchteil des heutigen Leistungsstandes betrug. Aber nicht genug damit, dass die Grundherren den Zehnten beanspruchten, die Bauern wurden darüber hinaus auch zu größeren Arbeitsleistungen herangezogen, und zwar vornehmlich zur Zeit der Arbeitsspitzen, so im Frühjahr, wenn die Feldbestellung begann oder während der Erntezeit. Waren sie wegen Mangels an Arbeitskräften zu dieser Arbeitsleistung nicht in der Lage, so konnten sie durch die Entrichtung eines bestimmten Geldbetrages - des so genannten Schaftgeldes - von dieser Verpflichtung entbunden werden. Die Fronarbeit erstreckte sich für die Bauern weiter auf bauliche Maßnahmen, die von den Grundherren in Angriff genommen wurden. Sie bestanden in der Leistung von Arbeitsund Gespanndiensten. Auch bei den großen Treibjagden, deren zeitliche Ausmaße sich damals oft auf mehr als eine Woche erstreckten, wurden die Bauern zur Fron herangezogen. Sie bestand in der Dienstleistung als Treiber. Reste dieser Fronarbeit haben sich hier in der Eifel bis in die 60er Jahre erhalten. Allerdings mit dem grundsätzlichen Unterschied, dass die unter diesem Begriff geleistete Arbeit nicht einzelnen Grundherren, sondern der ganzen Dorfgemeinschaft zugute kommt. So wurden noch hierorts die Wegearbeiten als Frondienste ausgeführt.

Die Unterhaltung der Wege - es handelt sich hier hauptsächlich um Wirtschaftswege - ist die Aufgabe der Gemeinden. Sind die Wege in Ordnung, so ist dadurch die Feldwirtschaft erleichtert. Dasselbe gilt für die Unterhaltung von Holzabfuhrwegen. Auch die Rodung von Ödland zum Zwecke der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung erfolgt in vielen Gemeinden in Fronleistung. Der aus diesen Arbeiten sich ergebende Nutzen kam allen anteilmäßig zugute.