Regenerative Energienutzung: Die Eifeler „Mühlenlandschaft"

Drs. Peter Burggraaff, Kelberg-Zermüllen

Mühlen waren bis ins frühe 20. Jahrhundert aufgrund ihres Antriebs mit Wasser bzw. Wind wichtig für die Nahrungsmittelversorgung, das Gewerbe und Handwerk. In der Römerzeit (50 v.Chr. bis ca. 400 n.Chr.) wurden erstmals Wassermühlen mit einem Antriebsrad entwickelt. Die Anwesenheit von römischen Wassermühlen in der Eifel wird durch Mühlsteinfunde an der Kyll und der Nitz belegt. Weitere Belege für die Anwesenheit von Wassermühlen gibt es aus der karolingischen Periode (687-814 n. Chr.).

Im bekannten Prümer Urbar von 893 des 721 gegründeten Benediktinerklosters Prüm wurden bereits 35 Mühlen als Besitz des Klosters aufgeführt. Auch andere Eifelklöster verfügten über zahlreiche Wassermühlen, so dass es im Hochmittelalter bereits ein dichtes Netz mit Wassermühlen in den Eifeler Fluss- und Bachtälern gab, das sich aufgrund des Bevölkerungswachstums und der neuen gewerblichen Innovationen und Anwendungen ständig verdichtete.

Die Wassermühlen hatten einen fließgewässer-gebundenen Standort in Tallagen. Sie befanden sich sowohl innerhalb als auch außerhalb der Dörfer. Außerhalb der Dörfer waren die Mühlen oftmals Teil von Einzelgehöften oder von gewerblich orientierten Komplexen wie Bergwerken und Verhüttungsstandorten. Dort wurden Wassermühlen als Pochwerke zur Zerkleinerung des Erzes bzw. für die Verarbeitung des Eisens in sogenannten Hammerwerken eingesetzt.

Die Blumsmühle (Gunderath) mit Mühlengraben und Mühlenteich (Fotos: P. Burggraaff) und eine Rekonstruktionszeichnung (Fanny Hartmann, Bern 2009). Station 22 des 1. Abschnitts der Geschichtsstraße, Erweiterung Uersfeld-Gunderath

In der Eifel mit seinem hauptsächlich geschlossenen Siedlungsgefüge waren die Wassermühlen als Einzelsiedlung mit ihren charakteristischen Tallagen eine auffallende Erscheinung. Obwohl die Wassermühlen ihre Standorte in den Tälern hatten, bezogen sie ihr Wasser nicht direkt aus dem Bach oder Fluss. Für einen effizienten und kontinuierlichen Mühlenbetrieb war eine dauerhafte wasserbauliche Infrastruktur mit Stauwehren, Mühlengräben und Mühlenteichen für die Sicherung und Optimierung der Wasserzufuhr notwendig. Über einen Mühlengraben wurde das abgeleitete Bachwasser zu einem oder mehreren Mühlenteichen, die quasi als Ministauseen zu betrachten sind, geleitet. Vom Mühlenteich, der mit einem Stauwehr versehen war, wurde das Wasser zum ober-, mittel- bzw. unterschächtigen Mühlrad als Antriebsmedium und dann wieder über einen Graben in den Bach geleitet. Mit dieser Infrastruktur war die Leistungsfähigkeit auch für die sogenannten „Mühlengassen" als Reihungen von Wassermühlen am gleichen Bachlauf gesichert. Nur bei geringen Wasserabfuhren, bei Hochwasser oder beim Eisgang war der Mühlenbetrieb sehr eingeschränkt bzw. nicht möglich.

Geschütztes Gewerbe

Man konnte nicht auf eigene Faust Wassermühlen errichten, denn der Mühlenzwang bzw. der Mühlenbann ist seit dem 12. Jahrhundert ein bezeugtes grundherrliches Gewerbebannrecht, das vom Kaiser Friedrich Babarossa 1158 gesetzlich verordnet wurde. Es war nur den Grundherren vorbehalten, Mühlen zu bauen und zu betreiben. Die Grundherren konnten den Bau und Vertrieb einer Mühle auf Dritte übertragen. Der Mühlenzwang verpflichtete alle Untertanen eines Grundherrn ihr Getreide in den Bannmühlen mahlen zu lassen und sicherte somit die Einkünfte des Eigentümers und die des Müllers. Der Wettbewerb wurde verhindert, wodurch der Mahllohn künstlich hoch gehalten werden konnte und was vor allem dem Grundherrn durch die Pacht zusätzliche Einnahmen ermöglichte. 1798 wurde der Mühlenbann mit der Einführung der Gewerbefreiheit durch die französische Verwaltung abgeschafft. In Preußen geschah dies 1810.

In der Eifel sind um 1300 die ersten Windmühlen in der Landschaft erschienen. Es handelte sich um Bockwindmühlen, bei denen der gesamte Mühlenkörper mit den Flügeln in den Wind gedreht werden musste. Ein großer Fortschritt war die Holländerwindmühle, die im Laufe des 16. Jahrhunderts in Holland entwickelt worden ist und seit dem 17. Jahrhundert auch in der Eifel an geeigneten Standorten errichtet wurde. Bei diesem Typ musste nur noch die Kappe mit den Flügeln in den Wind gedreht werden. In Prüm und Fritzdorf befanden sich Holländerwindmühlen.

Eine Bock- und Holländerwindmühle (Fotos: LVR-Freilichtmuseum Kommern)

Im Vergleich zu den Wassermühlen war die Verbreitung der Windmühlen in der Eifel weitaus geringer. Ihr Hauptverbreitungsgebiet lag im norddeutschen Tiefland, wo es heute noch Windmühlen gibt. Im rheinischen Freilichtmuseum Kommern des Landschaftsverbandes Rheinland können eine Bock- und Holländerwindmühle besichtigt werden. Außerdem ist ein ehemaliger Bockwindmühlenstandort im ersten Abschnitt (Station 15) der Geschichtsstraße in Uersfeld aufgenommen worden.

Die vielseitigen Einsatzmöglichkeiten der Wasser- und Windmühlen stellen sich wie folgt dar: Zerkleinern von Rohstoffen durch Mahlen (Getreide-, Loh-, Pulver-, Waidmühlen), Pressen durch Stampfen und Quetschen (Öl-, Senf-, Papiermühlen) sowie Antrieb für Be- und Verarbeitungsvorgänge in gewerblichen und handwerklichen Produktionsabläufen (Sägemühlen, Schleifkotten und Hammerwerke).

Rekonstruktionszeichnung der Bockwindmühle in Uersfeld. Station 15 des 1. Abschnitts der Geschichtsstraße. Zeichnung: Fanny Hartmann, Bern 2001

Für die gewerblich-wirtschaftliche Entwicklung erfüllten die Mühlen eine sehr wichtige Funktion. So waren für das bedeutende Eifeler Gerbereigewerbe zahlreiche Lohmühlen in Betrieb. Beim Erzbergbau waren sie als Pochwerke für die Zerkleinerung des Erzes unverzichtbar, das in Handbetrieb sehr aufwendig war. Das Eisen wurde in Hammerwerken mit Wasserantrieb verarbeitet. Der Trass (Gestein: natürliches Puzzolan) wurde im Brohltal in Trassmühlen für die Herstellung von Trassze-ment zu Trassmehl verarbeitet. Das Bauholz wurde in Sägemühlen aufbereitet. Papier wurde als wichtiges Kommunikations- und Archivierungsmedium im Laufe des 14. Jahrhunderts in Papiermühlen hergestellt. Gereinigte, zerschnittene und eingeweichte Textilien wurden über das Stampfen zu einem Brei zerfasert. In einem weiteren Arbeitsgang wurden dann die gestapelten Papierbogen trocken gepresst.

Die Getreidemühlen waren aufgrund ihrer Bedeutung für die Nahrungsmittelversorgung über die gesamte Eifel sehr weit verbreitet. Jedes Dorf hatte mindestens eine, aber manchmal auch mehrere Mühlen. Dies gilt auch für die Ölmühlen, in denen Lein-, Raps- und Nuss-öl hergestellt wurde. Bei den Ölmühlen, die man oft in Kombination mit Getreidemühlen an allen Eifeler Fließgewässern antraf, handelte es sich um kleine Handwerksbetriebe mit örtlicher Bedeutung. Mit der allmählichen Umstellung des Mühlenantriebs auf Dampfkraft, Elektro- und Dieselmotoren gab es erhebliche Arbeitserleichterungen, effektivere und wirtschaftlichere Produktionsabläufe. Dies führte seit der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in der Eifel zu einem großen „Mühlensterben". Zahlreiche ehemalige Mühlen innerhalb der Ortslagen sind nach der Stilllegung in Wohnhäuser umgewandelt worden und dadurch als solche kaum zu erkennen. Viele Mühlen außerhalb der Ortslagen sind aufgrund ihrer als idyllisch und schön empfundenen Tallagen in Gastronomie- und Hotelbetriebe (ehemalige Senfmühle in Birgel) bzw. als Ferienwohnungen - auch in Kombination mit einem landwirtschaftlichen Betrieb - umgewandelt worden. Es sind aber auch Mühlen abgerissen worden und an ihren privilegierten Standorten sind Neubauten entstanden. Die zugehörige Infrastruktur mit Mühlengräben, Mühlenteichen und Mühlräder sind bis auf wenige Ausnahmen vor allem in den Ortslagen zugeschüttet bzw. entfernt worden. Heute gibt es in der Eifel nur noch wenige funktionierende Wassermühlen, von denen einige noch Getreide mahlen und wiederum andere seit einigen Jahren Strom erzeugen.

Mühlengraben und Mühlenteiche der Meisenthaler oder Ternesmühle (Fotos: P. Burggraaff)

So wird heute in der intakten Meisenthaler oder Ternesmühle in Rothenbach-Meisenthal mittels Wasserkraft Strom erzeugt. Das einst bedeutende Mühlengewerbe ist faktisch aus der Kulturlandschaft verschwunden und der Müllerberuf fast ausgestorben. Festzuhalten ist jedoch, dass dieses Gewerbe den gesamten gewerblichen Energiebedarf bis ca. 1900 mit der regenerativen Wasser- und Windkraft abgedeckt hat. Im Laufe des 20. Jahrhunderts gab es bezüglich der Anwendung von Wasserkraft Erneuerungen. An den größeren Talsperren in der Nordeifel und in den belgischen Eifelkantonen wurden Wasserkraftwerke errichtet. Als Beispiel ist das Kraftwerk Heimbach von 1905 zu erwähnen, das vom Wasser des Urftstausees, der zwischen 1900 und 1905 angelegt wurde, gespeist wird. Für die Elektrizitätserzeugung wurde der 2,7 km lange Kermeterstollen angelegt, der bei Heimbach an der Südseite des Rurtals austritt und über zwei Fallrohre zum in Jugendstilerrichteten Kraftwerk geleitet wurde. Es war damals mit einer Gesamtleistung von 12 MW bis 1975 das größte Wasserkraftwerk Europas. Die acht Francisturbinen von 1905 wurden 1975 durch zwei neue größere Anlagen ersetzt, die eine Gesamtleistung von 16 MW erzeugen.

Seit fast 30 Jahren sind keine Stauseen mehr angelegt worden. Dies könnte sich allerdings im Rahmen der Förderung der regenerativen Energien für das „Nachatomzeitalter" ändern.

Heute könnte die überschüssig erzeugte Elektrizität mittels Pumpspeicherwerken in Stauseen gespeichert und bei entsprechendem Bedarf genutzt werden. Seit Mitte der 1990er Jahre kamen verstärkt Windkraftanlagen für die Erzeugung von regenerativer Energie in der Kulturlandschaft auf. Das Format und Aussehen dieser modernen „Windmühlen" hat sich allerdings im Vergleich zu früher stark verändert. Aufgrund ihrer Höhe und universellen Ausprägung treten sie deutlich aus dem gewohnten Erscheinungsbild der traditionellen Kulturlandschaft hervor.

Anfangs der 1970er Jahre hat die Erkenntnis um die Endlichkeit der fossilen Energiequellen und allgemein das Umweltbewusstsein zugenommen. Der Ausstoß von schädlichen Stoffen in die Atmosphäre wie CO2 hat aufgrund der Klimaauswirkungen allmählich zu einem gesellschaftlichen und politischen Umdenken geführt, in dem ein nachhaltiger und verantwortungsvoller Umgang mit den Erdressourcen unumgänglich ist. Seit der UNO-Weltkonferenz über die menschliche Umwelt (kurz Umweltschutzkonferenz) vom 5.-16.6.1972 in Stockholm gab es ein Umdenken. Die „Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen (UNCED)" vom 3.-14. Juni 1992 in Rio de Janeiro führte zur Agenda 21 mit der Umsetzung auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Hiermit wurden detaillierte Handlungsaufträge festgelegt, um einer weiteren Beeinträchtigung der Umwelt entgegenzuwirken, eine schrittweise Verbesserung zu erreichen und eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen zu gewährleisten. Auf der „Kyoto-Konferenz" von Dezember 1997 wurde das Kyoto-Protokoll mit der Absicht, den Ausstoß von Treibgassen zu reduzieren, verabschiedet, um die Erderwärmung zu reduzieren.

Dieser Bewusstwerdungsprozess wurde allmählich von der Politik aufgenommen. Einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der Treibgasse kann einerseits die Umstellung oder das Rückgreifen auf die regenerativen Energien Wind- und Wasserkraft sowie Solar- und Bioenergie, die subventioniert werden, und andererseits die Reduzierung des Energieverbrauchs leisten. (Insbesondere der letzte Aspekt bürgt noch viel Potenzial, der noch zu wenig ausgeschöpft wird.) Die sichtbaren Auswirkungen der geschilderten Prozesse haben sich seit den 1990er Jahren auch zunehmend in der Eifeler Kulturlandschaft und im Landschaftsbild in Gestalt von Windkraft- und Solaranlagen niedergeschlagen. Auf zahlreichen größeren und kleineren Dachflächen von privaten und öffentlichen Gebäuden sind Sonnenkollektoren für die Erzeugung von Warmwasser bzw. von Elektrizität angebracht worden. In den letzten Jahren sind auch größer flächige und somit landschaftswirksamere Photovoltaikanlagen - sog. Solarparks - an südexponierten Hanglagen wie z. B. westlich und östlich von Bitburg und bei Polch an der BAB 48 entstanden.

Solaranlage in Olmscheid (Eifelkreis Bitburg-Prüm), Foto: Judith Hermes

Bezüglich der Windkraftnutzung, die sich seit den 1990er Jahren mit immer größeren und höheren Anlagen (gegenwärtig werden bis zu 200 m Höhe erreicht) deutlich in der Kulturlandschaft auswirkt, waren und sind die Meinungen geteilt. Die Befürworter betonen die positiven Effekte für die Umwelt und die Gegner der Windkraftanlagen weisen vor allem auf die negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild hin. Die so genannte „Technisierung" und „Verspargelung" der Landschaft wird als Beeinträchtigung des Tourismus gesehen, der sich in der Eifel zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor entwickelt hat. Weitere negativ empfundene Aspekte sind der betriebsbedingte Lärmausstoß und die so genannte Schattenwirkung der Windräder, die durch die Drehung des Rotors im Sonnenlicht hervorgerufen wird und ein unruhiges Schattenbild bewirkt (Disco-Effekt). Hinzu kommt noch die nächtliche Beleuchtung der Anlagen als weiterer optischer Nachteil (Lichtorgel-Befeuerung). Diese wirken sich vor allem auf das UVP-Schutzgut Mensch (menschliche Gesundheit) aus. Weiterhin sind die unmittelbaren Auswirkungen der Windkrafträder auf die Flora und Fauna zu erwähnen (u.a. Vogelschlag).

Windkraftanlagen in Ormont (Verbandsgemeinde Obere Kyll), Foto: P. Burggraaff

Nach der Atomkatastrophe im japanischen Fukuschima am 11. März 2011 und dem im gleichen Jahr vom Bund und dem Land Rheinland-Pfalz beschlossenen Atomausstieg hat die Zahl der installierten Windkraftanlagen deutlich zugenommen und wird weiter zunehmen. Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 100 % des rheinlandpfälzischen Strombedarfs aus erneuerbaren Energien zu erzielen. Hierzu sollen 2 % der gesamten Landesfläche für die Windkraft reserviert werden, von denen die meisten Flächen sich wegen der günstigen Windverhältnisse in den Mittelgebirgen befinden. Hier sind insbesondere in den Wäldern Windkraftstandorte vorgesehen (Teilfortschreibung Windkraft des Landesentwicklungsplanes IV von 2013). In einem an die Verbandsgemeinden und Landkreise gerichteten Rundschreiben vom 12.10.2012 teilte die Planungsgemeinschaft Trier ihren Beschluss mit, die landesplanerischen Vorgaben der Teilfortschreibung Windkraft des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV), die erst am 16.4.2013 beschlossen wurden, für die Flächennutzungsplanung zu übernehmen. Die Kartierung der Ausschlussflächen und potenziell geeigneter Flächen sind im Frühjahr 2012 durchgeführt und nach dem 16.4.2013 angepasst worden. In der laufenden Fortschreibung Windkraft der der Flächennutzungspläne der Verbandsgemeinden werden unter Berücksichtigung der Ausschluss-

kriterien bezüglich Menschen und Umwelt konkrete Flächen für eine Windkraftnutzung ausgewiesen werden, bei denen wie bereits erwähnt auch Standorte in den Wäldern vorgesehen sind.

Seit 2011 wird im Kreis Vulkaneifel die Errichtung von Windkraftanlagen zwischen Befürwortern und Gegnern kontrovers und emotional diskutiert. Meiner Meinung nach sollte diese Diskussion möglichst sachlich geführt werden. Diesbezüglich sollten zuerst die konkreten Ergebnisse der Flächennutzungsplanung als Absichtsplanung, in der auch die gesetzlichen Ausschlusskriterien sowie die Abwägung der tangierten Belange des Menschen, der Flora und Fauna, der Landschaft, der Kulturgüter (kulturellen Erbes) und der sonstigen Sachgüter sowie Klima und Boden (Schutzgüter nach dem UVP-Gesetz) berücksichtigt werden müssen, abgewartet werden. In der Offenlegungsphase der Planungsergebnisse bekommt jede Bürgerin und jeder Bürger nach dem geltenden Planungsrecht die Möglichkeit, sich zu den vorgeschlagenen Ausweisungsflächen zu äußern. Hier ist es geboten über die kartographische Markierung der vorgesehenen Windkraftstandorte hinaus, Visualisierungen durchzuführen, die allgemeinverständlich die Auswirkungen der Windkraftanlagen veranschaulichen. Auch in der konkreten Umsetzungsphase ist noch für jeden einzelnen Anlagestandort ein gesondertes Gutachten nach dem Bundesemissionsgesetz für die letztendliche Genehmigung vorzulegen. Da Windkraft- oder Windenergieanlagen im Außenbereich nach dem Baugesetzbuch privilegiert sind, könnten faktisch Grundeigentümer, die über geeignete Flächen verfügen, nach den gesetzlichen Vorgaben theoretisch Windkraftanlagen errichten. Die zur Zeit laufende Flächennutzungsplanung ist als ein Lenkungsinstrument zu verstehen, mit dem die Folgen und Auswirkungen auf Mensch und Umwelt gemindert oder sogar weitgehend ausgeschlossen werden können. Festzuhalten ist, dass die Nutzung der Windenergie auch in der Eifel bereits eine ca. 700-jährige Tradition aufweist und dass die damaligen Bockwindmühlen und nachfolgenden Holländerwindmühlen, die im Gegensatz zu heute zwar mit herkömmlichen Baumaterialien errichtet worden sind, ebenfalls neuartige und auffällige Erscheinungen mit Lärm und Schattenwirkungen in der damaligen Kulturlandschaft waren. Ein gangbarer Weg für die Zukunft könnte eine Konzentration der Windkraftanlagen auf wenige Standorte sein, was ein kreatives Zusammendenken über Gemeindegrenzen hinaus erfordert. Entscheidend ist und bleibt, die Bürger vor Ort offen in die anstehenden Planungsprozesse einzubinden.

Literatur:
1 Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kelberg. Teilplanung Windenergienutzung. Kelberg, im Februar 2012 zum Antrag auf landesplanerische Stellungnahme. Vom Planungsbüro Dr. Sprengnetter und Partner GBR. Brohl-Lützing 2012.
2 Burggraaff, P., Mertes, E. U. Kleefeld, K.-D.: Die Geschichtsstraße „Rundum den Hochkelberg". Spurensuche auf alte Wanderpfade in die Vergangenheit. Bonn 2002.
3 Mertes, E.: Mühlen der Eifel. Geschichte - Technik - Untergang. 2. Aufl. Aachen 1995.
4 Rheinland-Pfalz. Landesentwicklungsprogramm (LEP IV). Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) Kap. 5.2.1 Erneuerbare Energien. Vom Ministerrat am 16. April beschlossene Fassung. Mainz 2013.
5 Pitzen, H.: „Windmühlen" erobern die Eifel. Eine kleine Kulturgeschichte. - In: Heimatjahrbuch Kreis Vulkaneifel 2005.