1334 Bleckhausen 2018

Matthias Heinen, Bleckhausen

Es hätte auch ganz anders kommen können. Wegen der Notwendigkeit, Rechtssicherheit zu schaffen, wurde vor 1000 Jahren im Liebfrauenstift zu Prüm eine Urkunde verfasst1, die 2016 Weidenbach, Gillenfeld und Nieder/ Oberstadtfeld in die Lage versetzte, ihr tausendjähriges Ortsjubiläum zu feiern. Für jede der drei Gemeinden ist jedoch klar, ihre Geschichte beginnt nicht erst mit den verbrieften 1000 Jahren, sondern sie sind um einiges älter. Also, nur der Zufall wollte es so, dass diese drei Orte erst oder schon vor 1000 Jahren ihre Bestätigung als Ansiedlung in dieser Urkunde ihren Platz fanden. Jeder dieser Orte hätte es ebenso 200 Jahre früher oder später mit ihrer Ersterwähnung treffen können oder sie hätten das Schicksal vieler anderen frühen Ansiedlungen in der Eifel teilen müssen, die gleich nach einer einmaligen Erwähnung in einer Urkunde wieder zu einer heute nicht mehr lokalisierbaren Wüstung geworden sind. Was wäre geworden, wenn diese Urkunde die 1000 Jahre nicht überlebt hätte? So etwas wie eine Geburts- oder Entstehungsurkunde gibt es auch für Bleckhausen nicht. Aber es existiert eine Urkunde, mittels der auch wir auf gesicherte 684 Jahre zurückblicken können.

Von seinen Nachbargemeinden und deren bekannten Jubiläen grenzt sich Bleckhausen damit deutlich ab. Orte wie Bleckhausen, die im Ortsnamen die Endung „hausen" haben, gehören sowieso zu der späten Gruppe von Siedlungen, die erst am Ende der großen Rodungsperiode entstanden.

Vor dem Jahr 1000 n. Chr. sind kaum welche bekannt2. Wann und von wem hier das erste Haus errichtet wurde, wird immer ein Rätsel bleiben. Bei uns ließ sich der Zufall jedenfalls bis zum Jahre 1334 Zeit, um den Ort Bleckhausen erstmalig in einer Urkunde zu nennen. Das zwischen dem tatsächlichen Alter eines Ortes und seiner Ersterwähnung, egal ob frühe oder späte Ortsnamenendung, zeitlich große Sprünge liegen können, ist also keine Seltenheit, wie uns zahlreiche Beispiele zeigen.3 Mit der Schenkung des Bannforstes Kyll-Wald an die Trierer Kirche im Jahre 973 durch Kaiser Otto II, kam es für unseren engeren Raum zu einer der ersten frühen Festlegungen von politischen Grenzen. Bis Manderscheid reichte die nördliche Grenze dieses Bannforstes und Orte wie Manderscheid, Eckfeld und Öfflingen bestanden bereits. Diese nördliche Grenze verlief nicht wie die übrigen, die dem Verlauf der Flüsse Lieser, Mosel, Sauer und Kyll folgten, sondern sie soll geradewegs von Erlesbura4 nach Manderscheid5 geführt haben. Von Erlesbura kommend, also an Steinborn, Seinsfeld, Meisburg6 und Deudesfeld vorbei, die bis dahin namentlich auch noch nicht aus der Taufe gehoben sind, würde diese Grenze damit unmittelbar den heutigen Siedlungsraum Bleckhausen tangieren. 1141 erobert Erzbischof Albero von Trier die Oberburg Manderscheid (Maximiner Fehde), die dadurch dem Luxemburger Heinrich von Namur als Stützpunkt verloren geht. Kurz danach entsteht die Niederburg als neues Luxemburger Verteidigungswerk. Um 1200 erwähnt das Trierer Bistumsurbar, heute würde man Besitzverzeichnis sagen, den Hof (Ober)Manderscheid mit seinen Abgaben als erzbischöflichen Besitz. Bleckhausen kommt in diesem Besitzverzeichnis nicht vor. Gab es Bleckhausen schon, dann gehörte es vielleicht noch nicht zu Obermanderscheid, also auch noch nicht zu Trier. Zu diesem Grundhof gehörte aber Roscheid,7 eine Siedlung, die danach nicht mehr genannt wird und damit als untergegangen anzusehen ist. Weitere Belege, die eine präzisere Verortung dieser Wüstung erlauben würden, fehlen uns leider. Sie dürfte aber nicht allzu weit von Manderscheid, Bleckhausen oder Niederstadtfeld entfernt zu suchen sein.8

Die schriftliche Geburtsstunde von Bleckhausen fällt in eine Zeit, als die Auseinandersetzungen um die Macht und Vorherrschaft im Eifel- und Moselraum unter Erzbischof Balduin von Trier und dem Hause Luxemburg unter König Johann von Böhmen und Polen, Graf von Luxemburg, ihren Höhepunkt erreicht hatten. Triers Herrschaftsbereich bestand bis dahin noch nicht in einem zusammenhängenden territorialen Gebilde, sondern aus vielen kleineren und größeren losen Gebilden. Diesen herrschaftlichen und administrativen ungünstigen Zustand zu beheben, war verständlicherweise das Ziel der Erzbischöfe von Trier, besonders unter Balduin von Trier.

Fazit:

Die vorurkundliche Zeit von Bleckhausen und auch die Jahre um 1334 sind geprägt von diesen politischen Bestrebungen um die Vorherrschaft zwischen diesen zwei Mächtigen. Das Erzbistum Trier unterstand dem Erzbischof und Kurfürst Balduin von Trier, die Grafschaft Luxemburg Johann, König von Böhmen und Polen, Graf von Luxemburg. Dass beide miteinander verwandt sind, hinderte sie nicht, in dieser Frage gegeneinander zu agieren. Balduin stammte selbst aus dem Hause Luxemburg, er war der dritte Sohn des Grafen Heinrich III. von Luxemburg und dessen Frau Beatrice von Avesnes. Johanns Vater und Balduin von Trier waren Brüder.

1334 III 12

Johann von Brandenburg, Herr zu Falkenstein, und seine Frau Hedwig verkaufen mit Rat ihrer Freunde und nach reiflicher Überlegung ihren gesamten Besitz zu Temmels, Mannebach und Wiltingen (Krs. Saarburg), ihren Zehnten zu Meerfeld, Bettenfeld und Bleckhausen (Krs. Daun) sowie eine jährliche Gülte von 50 Malter Korn Trierer Maßes zu [Ober-/Nieder-] Weis an Erzbischof Balduin von Trier für 2000 Pfund kleiner Turnosen - 14 kleine Turnosen zu einem Groschen gerechnet -, die vor Ausstellung dieser Urkunde an sie gezahlt und in ihren offensichtlichen Nutz gekehrt worden sind. Sie und ihre rechtmäßigen Erben behalten sich jedoch ein Rückkaufrecht vor, wobei sie jeweils ein Viertel dieser Pfandschaft gegen mindestens 500 Pfund einlösen können, sich dabei bezüglich der Reihenfolge dieser Pfänder an den Wunsch Balduins halten müssen. Die jährliche Gülte von 50 Malter Korn zu Ober/ Niederweis sind jährlich auf eigene Kosten und Gefahr dem Trierer Palastkellner oder jemanden, der von ihm benannt wird und der den Ausstellern günstiger gelegen ist, zu liefern. Bei eventuellen Schäden an den genannten Gütern darf sich der Trierer Erzbischof oder der Inhaber dieser Urkunde an allen Besitzungen der Aussteller in der Trierer Diözese bis zum vollständigen Ersatz des Schadens und der Kosten schadlos halten. Siegel: 1) der Aussteller und auf dessen und seiner Ehefrau Bitte 2) Johann, König von Böhmen und Polen, Graf zu Luxemburg, sowie 3) der Ritter Hermann von Brandenburg, Neffe des Ausstellers, die ihrerseits ihre Siegel ankündigen und ihre Zustimmung und ihren Konsens geben soweit es sie anbelangt.9

Was war mit Bleckhausen vor diesem Datum März 1334?

Diese Frage beantwortet uns unsere Urkunde nicht, die im Original in Latein geschrieben ist. Sie verschweigt auch, wem die Grundherrschaft in Bleckhausen zu dieser Zeit gehörte, die Brandenburger besaßen sie nicht. Die Grundherrschaft war ein System der Abhängigkeit, die während des ganzen Mittelalters bestand und teilweise darüber hinaus bis zum Ende der Feudalzeit praktiziert wurde. Grundherrschaft bedeutet, Grund und Boden sowie die darauf lebenden Menschen gehören einem Herrn. Dieser wird als Grundherr bezeichnet und kam entweder aus dem weltlichen Adel oder gehörte dem geistlichen Stande einer Kirche oder eines Klosters an. Die Herrschaft über Land und Leute in Bleckhausen besaß 1357 bereits das Erzbistum Trier und das sicherlich schon zu Zeiten Balduins. Ursprünglich gehörte die Grundherrschaft und Zehntberechtigung einmal zusammen. Zur genauen Klärung, wann und wie diese Trennung bei Bleckhausen geschah und die Grundherrschaft an Trier kam, bedarf es aber noch weiterer intensiver Forschungen.

Dass auch Bleckhausen etwas älter sein muss, das lässt die Urkunde schon an zwei Textstellen erkennen. Einmal, der Plural der Ortsnamenendung Hausen= Häuser bedeutet, der Ausbau der anfangs einfachen Siedlung mit einem Haus ist vollzogen.10 Zum anderen, Johann v. Brandenburg braucht offenbar die Zustimmung seines Neffen Hermann für diesen Verkauf, was darauf hinweist, die Zehntrechte in Bleckhausen gehören Johann zu dieser Zeit schon nicht mehr allein, sondern haben bereits eine Erbteilung erfahren. Nachweislich geht es also um Ansprüche und Rechte, die einer älteren Erbmasse entstammen. Es stellt sich also die Frage, wer brachte den Zehnt an das Haus Brandenburg. Hier hilft uns einmal die Genealogie der Brandenburger und zum anderen zwei weitere Urkunden, die aber erst circa 150 Jahre nach 1334 verfasst wurden und dabei aber auf Rechtsverhältnisse hinweisen, die offenkundig etwa 150 Jahre vor 1334 liegen. Eine Urkunde aus den Jahre 147411 und eine weitere von 1492 legen offen, es waren Lehen, über welche die Brandenburger 1334 in Bleckhausen verfügten, herrührend aus dem Besitz der Herren von Malberg.

Klar differenziert werden 1334 in unserer Urkunde drei getrennte und unterschiedliche Besitzstände aufgeführt. Erstens den gesamten Besitz zu Temmels, Mannebach und Wiltingen, dann ihren Zehnt zu Bettenfeld, Meerfeld und Bleckhausen und eine jährliche Gülte12 zu Weis. Temmels, Mannebach und Wiltingen gehörten zum Haus Falkenstein. Was den Zehnt in Bleckhausen, Bettenfeld und Meerfeld angeht, stammte dieser offenbar aus dem Erbe der Familie von Esch, also ehemals Malberger Besitz. Weitere Bleckhausener Urkunden von 1438, 1474, 1492 und 1515, die immer Bettenfeld/Meerfeld miterwähnen, untermauern dies. Die urkundliche Geschichte von Bettenfeld / Meerfeld beginnt mit den Malbergern und blieb bis zum Sturz der Feudalherrschaft auf das Engste mit dem Hause Malberg verbunden, bis auf die Verpfändung an Trier von 1388 - 1555. Auch der Zehnt zu Niederstadtfeld gehört zu diesen Malberger Lehen, wie diese eben genannten Urkunden belegen. Was die jährliche Gülte in Weis13 angeht, so scheint diese aus der Erbschaft seiner Mutter zu stammen. Sie war die geborene von Brandenburg, Tochter von Gottfried (Gobelo) von Hollenfels, Herr zu Brandenburg und Mechthild NN. Mit diesem ausdrücklich in der Urkunde eingeräumten Rückkaufsrecht, war der Verkauf eigentlich nur als Verpfändung gedacht. Zur vollständigen Auslösung der Pfandschaft kam es dann jedoch nicht mehr, nur ein Viertel dieser Pfandsetzung ging wieder zurück an Johann von Brandenburg, wie eine Urkunde von 1339 festhält, die aber nur als Abschrift und nicht als Original erhalten ist.14

Zum Inhalt der Urkunde:

Aussteller der Urkunde ist Johann von Brandenburg, Herr von Falkenstein. Johann erklärt, dass er dem Trierer Kurfürsten Balduin Güter verkauft und darüber eine Urkunde ausgestellt hat, womit er sich wahrscheinlich auf die Urkunde vom 12. März 1334 bezieht. Johann erklärt nun, dass Balduin ihm das Gut zu Wampach (Luxemburg) zurück verkauft hat und zwar gegen ein Viertel des Kaufpreises für die oben erwähnten Güter. Weil das Gut zu Wampach viel mehr wert ist als ein Viertel des Kaufpreises für die erwähnten Güter (die in der Urkunde nirgends näher, z.B. durch Nennung eines Ortsnamens, beschrieben werden), gelobt Johann, dass er von der Möglichkeit keinen Gebrauch machen wird, den Rest dieser Güter von Balduin zurückzukaufen, wie dies als Möglichkeit in der oben genannten Urkunde vorgesehen war. Die Urkunde ist datiert auf den „vridage nach unser vrouwen dage assumption", d.h. auf den 20. August 1339.

Nachweislich sind die Rechte der Brandenburger, wie uns die späteren Bleckhausener Urkunden zeigen, nach 1334 noch nicht erloschen. 1563, mittlerweile war Graf Jakob von Manderscheid-Kail über seine zweite Frau Anna von Salm,15 Inhaber der Brandenburger Hinterlassenschaft in Bleckhausen geworden, wird in Bleckhausen der „keillischenn zehnden, den man nent Brandenburger zehnden" im kurtrierischen Feuerbuch nochmals erwähnt.16

Johann von Brandenburg, Herr zu Falkenstein

Die von Brandenburg sind ein altes Luxemburger Rittergeschlecht, die sich nach ihrem Stammsitz, der Burg Brandenburg bei Vianden, nannten. Sie gehören zu einer der Seitenlinien der Grafen von Vianden. Mit Bezelinus von Vianden, der 1026-56 Vogt der Abtei Prüm war und auch unter dem Namen Bercelinus von Hamm als Gaugraf des Bitgaues auftritt, haben wir einen der ersten schriftlich fassbaren Vertreter dieses Stammes.

Johann von Brandenburg wurde circa 1290 geboren und starb im Herbst 1351, den Rittertitel führte er seit 1319. Als Vasall von König Johann gehörte er natürlich dem Lehnshof der Grafen von Luxemburg an. Neben seiner Bindung an König Johann ist bei ihm ab 1331 auch ein Dienstverhältnis zur Trierer Kirche, somit zum Erzbischof nachgewiesen. Seine Eltern waren Diedrich von der Neuerburg, die Mutter, deren Vorname nicht überliefert ist, stammte aus dem Hause Brandenburg.17 Den Titel Herr zu Falkenstein18 hatte er über seine erste Frau Hedwig von Kayl19 erworben, der Witwe des Jakob von Mellier. Eine zweite Ehe ging er um 1335 mit Irmgard von Blankenheim ein. Sein Sohn Johann, oo mit Irmesinde von Blankenheim, fällt am 24. August 1346 in der Schlacht von Crecy in der Normandie. Die Tochter Blancheflor, erste Ehe mit Arnold von Blankenheim, zweite Ehe mit Burkhard von Vinstingen20 wird somit die Erbin Johanns. Seine Rechte an Falkenstein kamen, wie gesagt, teilweise über seine erste Frau Hedwig von Kayl an ihn, welche diese von ihrem Mann Jakob von Mellier hatte. Der andere Teil wurde ihm von König Johann verliehen. Der Besitz in Temmels, Mannebach und Wiltingen gehörte bis zum Verkauf 1334 zu Falkenstein. Sein Anteil an der Herrschaft Esch (an der Sauer) steht im Zusammenhang mit seiner Großmutter Irmgard von Esch. Nach dem Tod des Gottfried IV.21 von Esch um 1292 wurde dessen Erbe unter seinen Erben geteilt, kam dann aber letztendlich zum größten Teil fast vollständig an das Haus Neuerburg. Aus diesem Erbe fielen dann Johann von Falkenstein und seinem Neffen Hermann von Brandenburg gemeinsam ihr Anteil zu, beide teilten ihre Erbe gleich nochmals, sodass Johann jetzt auch ein Viertel der Herrschaft Esch besaß und er nun auch als Herr von Esch auftrat.22 Bettenfeld und Meerfeld gehörten demnach zur Erbschaft Esch, alle weiteren frühen Urkunden von Bleckhausen schließen Bettenfeld und Meerfeld immer mit ein. Den dritten Komplex seines Besitzes, die Herrschaft Bettingen (an der Prüm), brachte er um 1334 durch Kauf an sich. Er finanzierte diesen Ankauf mittels dieser Verpfändung von 1334, die Bleckhausen erstmals zu Papier bringt. 1103 stirbt ein Wilhelm von Bettingen, der in Prüm 1077 als Abt nachgewiesen ist. Die Herrschaft Bettingen zerfiel nach dem Tod des Theobald I. von Bettingen (um 1134) in vier Teile. Zwei seiner Töchter, deren Vornamen nicht bekannt sind, sollen die Brüder Fulco und Cuno von Malberg geehelicht haben. Die Tochter Mechthild vermählte sich mit Heinrich von Kerpen und erbte ihren Teil, hieraus bildete sich dann die Linie Manderscheid-Kerpen. Über den Sohn Theobald II. und dessen Tochter gelangte der vierte Teil an die Herren von Esch.23

Der genannte Neffe Herman von Brandenburg, Herr zu Esch, war verheiratet mit Agnes von Praudom aus Trier und hinterließ zwei Söhne, Friedrich und Hermann. Er war ein Sohn von Johanns Bruder, Friedrich von Brandenburg († vor 1326), der das Haus Brandenburg weiterführte. Friedrich von Brandenburg hatte Agnes von Helfenstein zur Frau. Was Hermann von Brandenburg an Zehnten in Bleckhausen besaß, war sein väterliches Erbe. Hermann überließ dem Kanoniker Matthias NN im Stift Kyllburg seine Zehntrechte in Bleckhausen, wann und warum dies geschah, ist nicht festgehalten. Das Marien-Stift in Kyllburg wurde 1279 gegründet vom Trierer Erzbischof Heinrich von Vinstingen, auch dessen Abstammung trifft sich mit den Malbergern. Vielleicht ist hier, auch wenn urkundlich nicht nachweisbar, die Motivation Hermanns zu suchen, sein Erbe Brandenburg>Neuerburg>Esch> Malberg dem Stift Kyllburg zuzuführen. Nach dem Tod des Kanoniker Matthias, der in allen Quellen immer nur mit seinem Vornamen angesprochen wird, wurde dieser Zehnt dann 1388 von dem Kanoniker Peter von Malberg für die Dotation des Antonius Altars24 im Stift Kyllburg eingesetzt.25

Was Johann und Friedrich von Brandenburg an Rechten vor 1334 in Bleckhausen besitzen, ist also ein Erbe ihrer Eltern und Voreltern. Der Vater Diedrich von der Neuerburg, Herr zu Brandenburg, war ein Sohn von Friedrich von der Neuerburg und Irmgard von Esch. Die Mutter, deren Vorname nicht überliefert ist, stammte ab von Gottfried von Hollenfels, Herr zu Brandenburg und NN Mechthild.

Johann, König von Böhmen und Polen, Graf zu Luxemburg 1310-134626

Er wurde geboren am 10.August 1296 als einziger Sohn des deutschen Kaisers Heinrich VII. (1308-1313) und seiner Frau Margaretha von Brabant, er starb ebenfalls am 24. Aug. 1346 in der Schlacht von Crecy gegen die Engländer in der Normandie. Blind und angekettet an zwei seiner Begleiter, ließ er sich, wie die Chronisten berichten, in die Schlacht führen, um selbst mit dem Schwert für die Sache seines Freundes Philipp VI. und die Sache Frankreich zu kämpfen und starb so für die Interessen Frankreichs. Nach langer Irrfahrt fanden seine sterblichen Überreste in der Klause bei Kastel/Serrig bis 1946 einen Ruheort. Seit 1946 ruhen nun seine Gebeine wieder in seiner Heimat in der Kathedrale zu Luxemburg. Sein Lebensweg als erstgeborener und einziger Sohn war vorgezeichnet. So erhielt er durch sein Elternhaus die entsprechende Erziehung und Bildung, die für einen künftigen Staatsmann und Ritter nötig war. Er studierte in Paris und wurde auch am französischen Hofe in die feine Art der Ritterschaft eingeführt. Kaum 14 Jahre alt, wurde er Graf von Luxemburg, König von Böhmen und Markgraf von Mähren. Seine erste Gemahlin, Prinzessin Elisabeth von Böhmen, führte ihm 1310 die böhmische Königskrone zu. Sein Schwiegervater, König Wenzeslaus II., König von Böhmen aus dem Hause der Permysliden, war ohne männlichen Nachkommen geblieben. Die besondere enge und dauerhafte Beziehung zum französischen Königshaus beruhte nicht alleine auf seiner Erziehung am dortigen Hofe, sondern hatte auch verwandtschaftliche Gründe. Der französische König Karl IV war vermählt mit Maria, der Schwester Johanns.

Als zweite Gemahlin nahm er Beatrix, die Tochter des Herzogs Ludwig von Bourbon. Sein Sohn Karl aus erster Ehe erlangte die deutsche Kaiserkrone und ist 1378 als Kaiser Karl IV., König von Böhmen, in Prag gestorben und begraben.

Johann, König von Böhmen und Polen, Graf zu Luxemburg findet sich in der Literatur oft mit dem Beinamen „Johann der Blinde". Burg Freudenkoppe bei Neroth und Burg Freudenstein (Geisenburg) bei Brockscheid sind zwei Burgen in unserer Nähe, die Johann der Blinde als Grenzsicherung gegen Trier bauen ließ.

Anmerkungen:
1 Stadtbibliothek/Stadtarchiv Trier, Urkunde J 22k, siehe auch Chronik Weidenbach, Gillenfeld, Nieder- Oberstadtfeld
2 Vgl. M. Heinen: Von Bleckhausen bis Bläckes, Heimatjahrbuch Vulkaneifel 2008, Seite 201-203
3 Manderscheid mit seiner Endung -scheid wird schon 973 genannt, Tettscheid 1148, Hillscheid (Wüstung bei Weidenbach) 1331 und Wallscheid aber 1392 erst. Eckfeld ebenfalls schon 973, Laufeld um 1050, Deudesfeld 1171 und Bettenfeld wird erst 1177 erwähnt. Weidenbach ist seit 1016 belegt und Rackenbach (Wüstung bei Meisburg) 1327. Siedlungen mit der Endung -dorf im Ortsnamen werden schon im 8. Jahrhundert überliefert, Üdersdorf aber erst 1287. Beinhausen 1311, Hörschhausen 1494
4 Aus Erlesbura wurde später St. Thomas.
5 Mit Manderscheid ist die Oberburg gemeint.
6 Vielleicht besteht hier ein Zusammenhang zu der sogenannten Lang/Land oder Steinmauer, die aus Richtung Manderscheid über die Höhe von Meerfeld nach Deudesfeld an Meisburg vorbei in Richtung Seinsfeld verlaufen soll. Vgl. M. Heinen: Die Landmauer oder Steinmauer, Meisburg, S. 25-29
7 Liber annalium iurium, Trierer Bistumsurbar von etwa 1200, Mittelrheinische UB II, Anhang Nr. 15
8 Vgl. Franz Roman Jansen, Kurtrier in seinen Ämter, S. 406, Jansen verortet in seiner Dissertation dieses Roscheid zwischen Manderscheid und Bleckhausen und begründet dies mit dem großen kürfürstlichen Frohnbezirk dort. Roscheid könnte aber auch zwischen dem Kammerwald bei Bleckhausen und Niederstadtfeld gelegen habe, dort gibt es einen Flurnamen Rascheid (Paffenberg), der aber zwischen Bleckhausen und Manderscheid fehlt.
9 Landeshauptarchiv Koblenz, l C 3, Nr. 386, l C 3 a, Nr. 676; Regest: Mötsch, Balduineen, S. 240 Nr. 1098; Würth-Paquet, Table Chronologique Jean l'Aveugle (PSH 20), S. 5f. Nr. 998; erwähnt: Reichert, Winfried, Landesherrschaft zwischen Reich und Frankreich, Trier 1993 (Trierer Historische Forschungen, 24), S. 843.
10 Vgl. M. Heinen, a.a.O, S. 201-203
11 1474 (le mardy jour de Ste Lucy la sainte vierge) Vor Heinrich Spies von Falkenstein, Mannrichter zu Malberg, ist durch Karl von Monreal, Herrn zu Malberg, der Fall des Andreas von Haracourt, Herrn zu Brandenbourg und Dollendorf vorgebracht worden, der seit einigen Jahren Malberger Lehen in Niederstadtfeld, Bleckhausen, Bettenfeld und Badem innehat, aber bisher nicht erschienen ist, um sich durch Karl von Monreal belehnen zu lassen. Nachdem auf drei
angesetzten Gerichtstagen niemand erschienen ist, hat Karl von Monreal auf einen vierten Tag das Gericht zur Urteilsfindung aufgefordert. Heinrich Spies hat eine Reihe Malberger Lehensleute zusammengerufen, die beschließen, Andreas die Malberger Lehen abzuerkennen. LHAK Best. 53C, Herrschaft Malberg, Urkunde 738
12 Die Gült ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Finanz- und Steuerwesen. Sie bezeichnete eine aus einem Grundstück an den Grundherrn zu zahlende Geldrente. Es wurde zwischen der Geldgülte (Zahlung in Geld) und der Fruchtgülte (Zahlung in Naturalien) unterschieden.
13 Die von Hollenfels hatten nachweislich einen Burgsitz in Dockendorf bei Niederweis.
14 LHA Ko Best. 717 Nr. 643 (Nr. 678)
15 oo um 1520, T. v. Johann von Salm und Anna von Haraucourt
16 LHA Ko, Best. 101 Nr. 140, 480. Vgl. auch Peter Brommer: Die Ämter Kurtriers, Seite 322
17 Kinder: Friedrich, Theoderich (Diedrich) wurde Pfarrer in Landscheid/Luxemburg, Gottfried war Mitglied des Trierer Domkapitels, Johann, I oo mit Hedwig von Kayl, Jutta oo mit Colin von Wittlich, Irmgard oo mit Pittipas Ernst aus Trier, Ameleta oo mit Anselm von Sassenheim und Adelheid oo mit Egid von Meilberg
18 Falkenstein an der Our
19 Bei Jules Vannerus: Famille de Brandenbourg, ohne Quellenverweis eine von Veldenz. Ihre Abstammung führt zu den Herren von Zolver (Soleuvre), die 1023 als Untervögte der Abtei St._Maximin in Trier nachgewiesen sind; D.Schwennicke XXVI/88
20 Burkhard von Vinstingen, stammt aus der Linie Vinstingen/ Brackenkopf, ein Ableger der Herren von Malberg.
21 Bruder der Irmgard von Esch, starb ohne Nachkommen
22 Winfried Reichert: Landesherrschaft zwischen Reich und Frankreich, Trier 1993
23 Möller, Stammtafeln
24 Gibt es vielleicht zwischen dem Antonius Altar in Bleckhausen und den Brandenburger einen Zusammenhang?
25 Franz-Josef Heyen: Das St.-Marien Stift in Kyllburg
26 N. Lackas: Hundert Jahre Königsgrab an der Saar.