Graf Salentins Sorge um die Schuljugend

Hubert Pitzen, Stadtkyll

„Graf Salentin Schule"

Als vor fast genau 50 Jahren die damalige Hauptschule Jünkerath ins Leben gerufen wurde, konnte noch niemand ahnen, dass sie später den Namen „Graf Salentin Schule" tragen würde. Im Jahre 1968 begann der Unterricht nach den Osterferien (23. April) in den Räumen der neuen „Mittelpunktschule" im Jünkerather Tiergarten. Da zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Gebäudeteile fertiggestellt waren (z.B. Bad und Turnhalle), fand die offizielle Einweihung der Hauptschule erst kurz vor den Sommerferien am 15. Juli 1969 statt. Die damalige Hauptschule und heutige Realschule Plus stehen in der Reihe einer langen Schultradition in Jünkerath und Glaadt, deren Wurzeln bis zum Ende des 17. Jahrhunderts verfolgt werden können. Kurz nach den Feierlichkeiten des 20-jährigen Bestehens der Hauptschule im Jahre 1988, die unter dem Motto „Unsere Schule lebt", standen, kam der Wunsch nach einem Schulnamen auf. Schnell hatte die Lehrerkonferenz einen Eifeler Grafen gefunden, der in der Regionalliteratur als „Wohltäter von Jünkerath und Glaadt" in Erscheinung getreten war: Graf Salentin Ernst von Manderscheid-Blankenheim (* 1630 + 1705; reg. 1644-1694). Dieser Graf war der Initiator vieler Schulgründungen in seinem Herrschaftsbereich, sodass schnell eine Verbindung zwischen dem Grafen und dem Schulwesen hergestellt werden konnte. Im Jahre 1691 hatte Salentin Ernst im kleinen Dorf Glaadt eine Knaben- und Mädchenschule fundiert, wobei die „Töchterschule" deshalb von Bedeutung ist, weil sie als die erste Mädchenschule im heutigen Vulkaneifelkreis angesehen werden kann. In diesem Beitrag sei nur am Rande erwähnt, dass der Graf im Jahre 1666 die Pfarrei Glaadt errichtete (vorher war Glaadt eine Filiale der Pfarrei Esch) und 1687

das Hüttenwerk, das heute noch besteht, als merkantilistische Maßnahme etablierte. So lag es nahe, dass 1991 anlässlich des 300-jährigen Bestehens der Glaadter Schulen die Namensgebung der inzwischen bestehenden Grund- und Hauptschule Jünkerath vorgenommen und groß gefeiert wurde.

Kopf- und Brustbild (Detail) des Grafen Salentin Ernst. Die mannsgroße Holzfigur in knieender Haltung befindet sich in der Zisterzienser Abtei Marienstatt im Westerwald

Graf Salentins Schulordnung von 1660

Graf Salentin Ernst regierte zu einer Zeit, in der die Territorialherren auf Volksbildung wenig Wert legten. Ein dummes Volk kann

ja kaum auf dumme Gedanken kommen, so dachten viele Dynastien. Umso erstaunlicher ist daher die Tatsache, dass sich Salentin Ernst schulischen Belangen in einer Art zuwandte, wie sie für damalige Verhältnisse erstaunen und aufhorchen lässt. Unterricht von Kindern und Jugendlichen oblag jahrhundertelang kirchlichen Institutionen. Aber ein geordnetes Schulleben war bis ins 19. Jahrhundert so gut wie unbekannt. Zu sehr waren die Kinder in der agrarisch ausgerichteten Eifel dem Zwang unterworfen, in der Landwirtschaft eingespannt zu werden. Nur in den Wintermonaten ergab sich die Gelegenheit zur Muße, sich zu bilden. Doch ausgebildete Lehrer und geeignete Schulräume und -gebäude waren Mangelware. Oftmals mussten Scheunen als Schulräume herhalten. In Pfarr-Lateinschulen unterrichteten Pfarrer nur ausgewählte Zöglinge in Deutsch und Latein, meist in der Absicht, zukünftige Priester auszubilden. Doch Graf Salentin Ernst drängte in besonderem Maße auf die Gründung kirchlich geleiteter Schulen, um eine allgemeine Volksbildung in seinem Herrschaftsbereich zu ermöglichen. So wie die heutigen Politiker die Bildung als hohes Gut eines Gemeinwesens erkannt haben, so dachte auch der Graf und ließ Taten folgen.

Bereits aus dem Jahre 1660 ist eine von ihm autorisierte Schulordnung überliefert, die als Basis-Verordnung für weitere gräfliche Erlasse über das Schulwesen angesehen werden kann. Sie diente bis zum Ende der Feudalzeit (1794) als Leitfaden schulischer Belange, denn die nachfolgenden Grafen von Blankenheim und Gerolstein erließen auf dieser Grundlage noch bis 1788 entsprechende Richtlinien. Aus dem Vorwort der gräflichen Schulordnung entnimmt der Leser das Missfallen des Grafen über diejenigen Eltern, die keine Sorgfalt tragen, ihre Kinder zum Schulgang anzuhalten, damit sie im Lesen, Schreiben, Rechnen und anderen welt- und geistlichen Lehren unterwiesen werden. Sobald die Kinder das sechste oder siebte Lebensjahr erreichen, werden sie stattdessen von ihren Eltern zur Feldarbeit und dem Viehhüten angehalten. Auf diese Weise werde die „liebe Jugendt" durch ihre eigenen Eltern aller guten Lehre

und Unterweisung beraubt. Hierdurch werden sie zu allerhand Laster veranlasst und gleich dem unvernüftigen Vieh erzogen. Weiter schreibt der Graf wörtlich: „Damit dann diese Ufferbawung der lieben Jugend wiederumb redressirt (=wiedererweckt, d. Verf.) werde, haben Wir eine hohe Notturft (=Notwendigkeit, d. Verf.) erachtet, sämptliche Bürger unseres Fleckens (gemeint ist Blankenheim, d.Verf.) dazu aus trewer obrigkeitlicher Sorgfalt zu ermahnen; ist ahn dieselbe unser gnädig undt ernstlicher Befelch und Wollen, daß die Eltern sampt und sonders ihre Kin-deren, sobald dieselben nur das sechste Jahr erreicht und vollzogen (=vollendet, d. Verf.) zum Schuhlgang fleißig anzuhalten und zwarn im Sommer Vormittags von sieben Uhren ahn bis 10, Nachmittags von zwei Uhren bis fünf; Winters aber Morgens von acht Uhren bis eilf, Nachmittags von ein Uhren bis drei. Und damit ein jeder zu diesem nützlichen Werk desto mehr angereitzet werde, ordnen wir hiermit gnädig, daß einem zeitlichen Schuhlmeister von jedem Kind, so teutsch, 36 alb ^Untereinheit des Reichstalers, d. Verf.), so aber latein lernt, einen Rthlr. (= Reichstaler, d. Verf.) alles und jedes Jahrs von 6 bis 12 zu rechnen, die Eltern unnachlässig zu entrichten verpflichtet und gehalten sein sollen. Zudem, weilen die Schulrhenten zimblich gering undt zu des Schuhlmeisters Underhaltung nit zulänglich (=nicht ausreichen, d. Verf.), wird hiemit auch gnädig verordnet, daß ihme vorthin von jeder Hochzeit acht albus oder die Mahlzeit; item von jedes Kindts Begräbniß sechs albus oder die Mahlzeit geben werden sollen." (LHA Koblenz, Best. 700,110, Nr. 50, S. 57-58).

Appelliert Salentin Ernst in dieser Schulordnung an die elterliche Pflicht, ihre Kinder zur Schule zu schicken, nimmt er später die Pfarrer in die Verantwortung, Unterricht zu halten. So schreibt der Graf 1688 an den Kölner Generalvikar, er möge anordnen, dass Pfarrer Schule halten, weil die Jugend vielfach keinen Unterricht habe. Die Berufung von Lehrern scheitere meist an der Armut der Flecken und Dörfer, um einen Lehrer besolden zu können. Für Pfarrer, so der Graf, wäre das Schulhalten eine gute Ausfüllung ihrer

Mußestunden und für die Gemeinde ein großer Nutzen. Sollten Pfarrer sich weigern, so möge man ihnen Einkommen abziehen und davon Lehrer unterhalten. Im gleichen Jahr erließ der Graf eine weitere Schulordnung, die in ihren Grundzügen auf die von 1660 zurückging. Scheinbar befolgte man diese Schulordnung nicht in gewünschtem Maße. So musste Salentin Ernst im Oktober 1688 vernehmen, dass die Väter nicht willens waren, ihren Kindern einen regelmäßigen Schulbesuch zu gewähren. Um Abhilfe zu schaffen, wies Salentin Ernst die Schultheißen an, sich bei einer Strafe von fünf Goldgulden innerhalb von drei Tagen zu verantworten, warum sie seine schulischen Befehle nicht pflichtgemäß umgesetzt hätten. Außerdem sollten sie den Schulmeistern für jedes Kind unter 13 Jahren, das der Schulpflicht nicht nachkam, V4 Reichstaler vom Lohn als Strafe abziehen. Wir sehen: Der Graf nahm alle am Schulwesen beteiligten Personen wie Eltern, Pfarrer, Schulmeister und Schultheißen in die Pflicht.

Die Glaadter Schulen von 1691

Am 18. August 1691 eröffnete Glaadts erster Pfarrer Mathias Reulandt durch die Initiative des Grafen Salentin Ernst eine Knabenschule im Pfarrhaus. Die vorher bestehende PfarrLateinschule beherbergte nur wenige ausgewählte Schüler. Da das Dorf Glaadt nur etwa ein Dutzend Haushalte zählte, traf die Tatsache zu, dass der Pfarrer „unterbeschäftigt" war. Für Salentin Ernst ein Grund, ihn zum Schulehalten zu verpflichten. Für einen ordnungsgemäßen Unterricht versicherte der Graf dem Pfarrer diverse Vergünstigungen, die hauptsächlich aus der Nutzung von Ländereien und dem Zehnten des „wilden Landes" bestanden. Doch das bedeutsamere Ereignis war sicherlich die Errichtung einer Mädchenschule, die am 30. November 1691 ihre Pforten öffnete. Zwei Ursulinen-Schwestern sollten die ihnen anvertrauten Mädchen, übrigens aus der gesamten Herrschaft Jünkerath, erziehen. Die vorgeschriebene getrennte Unterrichtung von Jungen und Mädchen erforderte ein eigenes Schulgebäude, das gleichzeitig den Schwestern als Kloster dienen sollte. So entstand

direkt neben der Kirche ein Neubau mit Stall und Garten. Die erste Lehrerin, die aus Glaadt stammende Margarethe Berg, und eine Mitschwester unterrichteten die Mädchen neben Lesen und Schreiben auch in der Ehrbarkeit und in häuslichen Arbeiten. Dem Pfarrer oblag die Aufsicht über Schule und Klosterleben. Im Stiftungsbrief für beide Schulen liest man Folgendes:

„Erstlich werden alle künftigen hochgräflichen Nachfolger des Hauses Blankenheim erinnert, dass, wenn diese Pfarrei keinen Pfarrer hat, zur Erhaltung Gottes Ehren sorgfältig dahin bedacht zu sein, dass diese Pfarrei wieder an einen gottesfürchtigen, frommen und fleißien Pastor vergeben werde, der verspreche, Schule zu halten und die Jugend in Deutsch und Latein zu unterweisen und keinem anderen diese Pfarrei übergegen [werde] als dem, der sich zu diesem Schulhalten verbinde, also mehr, weil diese Pfarrei wenig Pfarrkinder hat [...].

Margarethe Berg verfasste einen Kanon von 33 Regeln, die sich hauptsächlich auf allgemeine Aufgaben der Ordensschwestern bezogen. Die Lehrerinnen erhielten den Auftrag, die Kirchenornamente sauber zu halten, wohl zu bewahren, die Kirchenwäsche zu waschen und was davon mangelhaft war zu flicken. Die Kirche sollte so oft wie nötig gekehrt und gesäubert werden. Auch das Unterstützen des Küsters beim Morgen-, Mittag- und Abendgeläut gehörte zu ihren Aufgaben. Falls der Pastor verhindert sein würde, sollten sie beim Sonnenuntergang den Rosenkranz beten. Ferner sollten sich die Devotessen auch befleißigen, das Orgelschlagen zu erlernen. Den Kirchhof als eine heilige Ruhestätte der Abgestorbenen sollten sie mit Hilfe der Hausmütter sauber halten. Daneben verpflichteten sie sich zum Besuch der Kranken, jedoch nur am Tage, um ihnen Hilfe zu leisten. Für diese Aufgaben standen ihnen laut Stiftungsbrief folgende Vergünstigungen zu: Wegen des Wassers zur Unterhaltung der Kirchenornamente erhielten sie aus den Kirchenrenten vier Gulden, sechs Albus. Sodann einen Hoppen Heu und wegen des Orgelschlagens vom Opfergeld vier Reichstaler und aus Opferfrüchten jeweils 1 Malter Spelz und Hafer.

Wenn sie den Küster mit Glockenläuten unterstützten, stand ihnen ein Malter Hafer zu. Für die Herstellung von Kirchenkerzen erhielten sie zwei Gulden. Von der Gemeinde bekamen sie eine Kuh, drei Schafe und ein Schwein und zusätzlich ein schlachtbares Rind. Wegen des nötigen Brennholzes gestattete ihnen der Graf einen Wagen aus seinen Wäldern und vier Wagen aus dem Gemeindewald.

Ehemalige Mädchenschule und gleichzeitiges Ursulinenkloster mit Stall- und Scheunenanbau; Postkartenausschnitt

Auch der Tagesablauf der Ursulinen war von morgens bis abends genauestens geregelt: „Um 4 Uhr steht sie auf. Um halb 5 ist die Betrachtung. Von 5 bis 6 Uhr einige Handarbeit oder in der Kammer. Von 6 bis 7 Uhr geht sie in die Kirche. Darinnen hört sie die Mess, wenn die Gelegenheit gibt und betet die Prim, Tertz, Sept, Non etc. Von 7 bis 8 Uhr ist sie in der Schule. Um Viertel vor 11 Uhr macht sie die Erforschung des Gewissens und das besondere Examen. Von 11 bis 12 Uhr ist das Mittagessen. Nach demselbigen wird ein wenig gelesen, darauf ein gutes Gespräch, man bete die Litanei von der Mutter Gottes. Um 1 Uhr die Vesper und Complet. Von 1 bis 5 Uhr ist die Unterweisung der Kinder; von halb 5 Uhr wird öffentlich mit den Schulkindern gebetet der Rosenkranz. Von 6 bis 7 Uhr arbeitet sie für sich und hält das Silentium oder das Stillschweigen. Von 7 bis 8 oder halb acht ist das Abendessen. Darauf ein wenig Ruhe und

Gespräch. Um 8 Uhr wird gebetet die Litanei von allen Heiligen. Um Viertel vor 9 wird gemacht das Examen und auch das besondere Examen. Um 9 Uhr geht man zur Ruhe oder um halb 10 Uhr."

Graf Salentin ErnstsTod 1705

So begann vor über 320 Jahren das Glaadter Schulleben. Seine Vorliebe für Glaadt und Jünkerath, das übrigens nur als Bezeichnung für den Herrschaftsbereich, den Schlossnamen sowie das Hüttenwerk existierte (die Ortsgemeinde Jünkerath entstand erst 1930), bewog Salentin Ernst 1694 nach 50-jähriger Regierungszeit auf Schloss Jünkerath seinen Ruhesitz zu nehmen. Ihm folgte sein ältester Sohn Franz Georg. Trotz seiner Demission griff Salentin Ernst nachgewiesener Maßen noch häufig ins landesherrliche Tagesgeschäft ein. 1705 verstarb der hoch geachtete Landesherr auf Schloss Jünkerath. Über seinen Tod und seine Beisetzung findet man im Blankenheimer Kirchenbuch eine in Latein verfasste Notiz. Die deutsche Übersetzung lautet: „Am 15. Februar, am Abend zwischen 10 und 11 Uhr, verstarb auf der Burg Jünkerath, gestärkt mit allen Sakramenten, bei wachen Sinnen und klarem Bewusstsein, Herr Salentin Ernst, Graf von Manderscheid und Blankenheim im Alter von 74 Jahren, 6 Monaten und 5 Tagen, da er ja im Jahr des Herrn 1630, am 10. August, geboren wurde. Er wurde in der Gruft auf der Burg Blankenheim am 18. Februar im Morgengrauen beigesetzt."

Kirchenbucheintragung über den Tod und die Bestattung des Grafen Salentin Ernst im Jahre 1705. Quelle: Kirchenbuch Blankenheim

Kurze Übersicht über die Glaadter und Jünkerather Schulen Glaadter Schulen:

Volksschule „Auf den Eichen" an der Kirche

Bestehen: 1881-1925

Baukosten: 14.800 Mark

Spätere Nutzung: Mietwohnung

Heutige Nutzung: Pfarrheim der Pfarrei Glaadt

Aufnahme von drei Glaadter Schulen: Sakristei-Schule (Anbau an der Kirche) Ehemalige Mäd-chenschule/Ursulinenkloster (im Hintergrund) Schule von 1881-1925 (rechts); heute: Pfarrheim Quelle: Ortschronik Jünkerath

Erste Knaben- und Mädchenschule Bestehen: 1691-1773

Schulgebäude: Knabenschule im Pfarrhaus; Mädchenschule in einem Neubau direkt an der Kirche

Heutige Nutzung: Wohnhäuser im Privatbesitz Sakristei-Schule

Bestehen: Gründung unbekannt, bis 1881

Volksschule in der Burgstraße Bestehen: 1925-1968; von 1964-1968 als Volksschule Jünkerath II; teilweise Nutzung

bis 1972

Baukosten: Mehrere Billionen Mark (Inflationszeit!)

Abgebrannt am 7. Mai 1976 Abriss erfolgte im September 1976

Die „St. Antonius-Schule" von 1888-1968 in der Kölner Straße

Quelle: Ortschronik Jünkerath-Glaadt

Die imposante Burgstraßeschule im Jahre 1934 Quelle: Archiv Hubert Pitzen

Jünkerather Schulen:

„St. Antonius-Schule" in der Kölner Straße Bestehen: 1888-1968; von 1964-1968 als Volksschule Jünkerath I; teilweise Nutzung bis

1971

Baukosten: 15.739 Mark Heutige Nutzung: Wohnhaus Kurioses: Da die Gemeinde bei der Schulgründung noch nicht bestand, musste zunächst ein Schulverband und -fonds aus den Dörfern Glaadt, Feusdorf, Gönnersdorf und Schüller (gehörte zum Kreis Prüm) ins Leben gerufen werden. Das Schulgebäude entstand auf Schüllerer Gemeindeland. Das Gemeindegebiet Jünkeraths lag damals auf dem Bann der oben genannten Dörfer.

Schule im Tiergarten Bestehen: seit 1968

Baukosten: 3,6 Mio. Mark (ohne Bad, Turnhalle und Anbauten) Schularten:

Mittelpunktschule und Hauptschule 1972-1975 Grundschule in einem eigenständigen Schulgebäude 1975-1997 Grund- und Hauptschule Seit 1991: Neuer Schulname: Graf Salentin Schule

1997-2009 Regionale Schule Seit 2009 Realschule Plus

Quellennachweis: Verwendete Archivalien:

LHA Koblenz, Best. 700,110; Nr. 50 (Schulordnung v. 1660) Herzog von Croy'sches Archiv Dülmen: Archiv Manderscheid-Blankenheim, Nr.1 (Ursulinenhaus in Glaadt) Kirchenbuch der Pfarrei Blankenheim

Literatur:

Jakob J., Die Schule in Jünkerath von 1960-1988; in: Chronik Jünkerath-Glaadt, Trier 1989

Pitzen H., Die erste Knaben- und Mädchenschule in Glaadt; in:

Chronik Jünkerath-Glaadt, Trier 1989

Ders., Leben und Wirken des Grafen Salentin Ernstvon M.-Bl.;

in: Um Burg und Quelle, Heimatverein Blankenheim e.V., April

2005