Von der Bleckhausener Kapelle und der Pfarrkirche

Matthias Heinen, Bleckhausen

Schon wenige Jahre nach 1334, der ersten Erwähnung von Bleckhausen, wird 1357 eine weitere Urkunde für Bleckhausen verfasst, die für uns Grundlegendes aus der Ortsgeschichte festhält. Hier wird bestätigt, dass es in Bleckhausen bereits eine Kapelle gibt und diese auf Initiative der Einwohner und auf deren Kosten noch in der Regierungszeit von Erzbischof Balduin von ihnen errichtet wurde. Sie bitten nun den Nachfolger von Balduin, Erzbischof Boemund, darum, ihrer Kapelle den kirchlichen Segen zu erteilen und so ihr Werk zu vollenden. Die Urkunde überliefert uns also, dass vor über 662 Jahren die Bleckhausener aus eigenem Bestreben den Grundstein für ihre kirchliche Versorgung legten, genau genommen, legen mussten, wenn sie ein Gotteshaus im Ort haben wollten, weil für den Grundherrn nur im Pfarrort eine Bau- und Unterhaltspflicht für die Kirche bestand.

Der Filiale Bleckhausen gegenüber hatte der Erzbischof von Trier als Grundherr hinsichtlich dieser Gegebenheiten keine Verpflichtungen. Die Bleckhausener mussten also selber tätig werden und wurden es auch. Im Vergleich zu anderen Gemeinden verfügen wir hiermit über detaillierte Kenntnisse über den Ursprung unserer Kirche. Die Urkunde widerlegt aber auch einiges von dem, was sich hier bis heute an Pseudohistorie angesammelt hat, hauptsächlich im letzten halben Jahrhundert.

Wenn wir uns an die Inhalte der nachweisbaren und tatsächlich vorhandenen Originaldokumente halten, besonders an die Urkunde von 1357, muss vieles, was bisher hierzu geschrieben wurde, in Frage gestellt werden. Einiges sollte man ganz vergessen. Zum Beispiel: Nicht der Lehnsgraf von der Geisenburg bei Brockscheid, Martin von Freudenstein, dessen Existenz nicht belegt ist, ist der Stifter der Kapelle, sondern die einfachen Bauern aus Bleckhausen.

Dass der Chorraum unserer Kirche nach Osten zeigt, ist kein Zufall, sondern folgt nur der Regel, dass alle unsere alten Kirchen mit dem Altar nach Osten zeigen, also in Richtung der aufgehenden Sonne, so wie es der Glaube verlangt. Nur zufällig liegt die Geisenburg auch in dieser Richtung, wo dieser Martin von Freudenstein gelebt haben soll1. Das in verschiedenen Schriften genannte Baujahr 13462 kommt der Errichtungszeit zwar sehr nahe, ist mit dieser Urkunde aber nicht belegbar und auch mit keinem anderen späteren Dokument. Nach Berichten von Pfarrer Eich soll diese Jahreszahl sich auf der alten Altarplatte befunden haben. Warum wussten seine Vorgänger nichts davon? Natürlich gibt es diese Altarplatte heute nicht mehr, womit eine Überprüfbarkeit dieser Angaben ausgeschlossen ist. In dem Fragebogen, den Bischof Hommer von Trier 1846 an die Pfarrei sandte, konnte der Pfarrer damals keine Auskunft über den Ursprung der Kapelle geben, lediglich wusste man, dass die Jahreszahl 1787 auf dem Türeingangsstein stand.

ORIGINALURKUNDE3

1357 Juni 15, Trier4

Erzbischof Boemund II. (1354-1362) bekundet: Gemeinde und Einwohner seines Dorfes Bleckhausen in der Pfarrei Manderscheid haben wegen der Entfernung des Dorfes bis zur genannten Mutterkirche und wegen des gefahrvollen Weges vor allem zu Kriegszeiten wie auch aus anderen vernünftigen Gründen, die dem Erzbischof vorgetragen wurden, eine Kapelle neu fundiert und gebaut und zwar, wie sie erklärt haben, mit Zustimmung des Erzbischofs Balduin, des unmittelbaren Vorgängers Boemunds (1307-1354).

Sie bitten nun demütig darum, der Fundation und dem Bau der Kapelle den Konsens zu geben und sie samt dem darin errichteten Altar nach kirchlichem Ritus kraft bischöflicher Gewalt weihen zu lassen.

Erzbischof Boemund erteilt zum Heil der ihm untergebenen Gläubigen in seiner Eigenschaft als Hirt und Schirmherr der dortigen Pfarrkirche die endgültige Erlaubnis zum Bau und zur Fundierung der Kapelle, freilich auch mit Einverständnis des jetzigen Pfarrers Reiner in Manderscheid. Die Weihe der Kapelle mit ihrem Altar - allerdings ohne einen Friedhof - darf durch einen beliebigen Erzbischof oder katholischen Bischof, der durch den Heiligen Stuhl dazu ermächtigt ist, zu Ehren Gottes, der seligen Jungfrau und Gottesmutter Maria, des Apostelfürsten Petrus, des heiligen Bekenners Antonius als Patron sowie aller Heiligen und Auserwählten Gottes gemäß kirchlichem Brauch mit den vorgeschriebenen und gewohnten Feierlichkeiten vorgenommen werden. Nach geschehener Konsekration haben der Pfarrer der Kirche von Manderscheid oder sein Stellvertreter die Pflicht, auf immer im Laufe des Jahres alle vierzehn Tage, auf jeden Fall aber am Weihetag und am Patronatsfest (Antonius, 17. Jan.) die heilige Messe in der Kapelle von Bleckhausen zu feiern. Wenn der Weihetag oder das Patronatsfest mit dem vierzehntägigen Gottesdienst zusammenfallen, entbindet das den Pfarrer oder seinen Stellvertreter für dieses Mal von der besagten dauernden Verpflichtung.

In Kriegszeiten oder wegen sonstiger Gefahren sind der Pfarrer oder sein Stellvertreter ebenfalls von der Pflicht zur Messfeier befreit. Allerdings obliegt es den Einwohnern von Bleckhausen, die Sakramente in der Mutterkirche zu empfangen, Bestattungen in Manderscheid vornehmen zu lassen und alle Rechtsverbindlichkeiten gegenüber der dortigen Pfarrei einzuhalten. ErzbischofBoemund setzt fest, dass die Einwohner von Bleckhausen in Zukunft jedes Jahr zwischen 1. Oktober (St. Remigius) und 11. November (St. Martin) dem Pastor von Manderscheid oder seinem Stellvertreter dreieinhalb Malter Korn Manderscheider Maß nach ihren Möglichkeiten zu liefern haben, widrigenfalls die Leute durch den weltlichen Amtsinhaber auf Bitten der Geistlichen dazu gezwungen werden sollen. Wenn das besagte Getreide nicht innerhalb zwei Wochen nach Martini abgegeben wird, entfällt der Gottesdienst in der Kapelle solange, bis die Abgabe vollständig geschehen ist. Auch sollen alle frommen Stiftungen und Legate bei der Kapelle letztlich der Kirche von Manderscheid zugutekommen, so dass dem dortigen Pfarrer kein Nachteil entsteht. Die Rechte der Trierer Kirche und des Archidiakons bleiben vorbehalten, dürfen freilich unter dem Vorwand der obigen Bestimmungen auch nicht vermehrt werden. Der Erzbischofkündigt sein Siegel an. Gegeben Trier 1357 Juni 15 (die decimoquinto mensis Juni) Seither schweigen unsere Quellen über die Kapelle in Bleckhausen für lange Zeit. Erst durch die Visitation von 15705, also mehr als 200 Jahre später, erhalten wir erst wieder eine Nachricht über die Kapelle. Wie die Urkunde von 1357, so verrät uns auch dieses Schriftstück von 1570 nicht, an welcher Stelle im Ort diese Kapelle stand.

Das Visitationsprotokoll von 1570 berichtet aber von einer Pestepidemie in Bleckhausen.

Es wird dort vermerkt, dass die Einwohner von Bleckhausen auf Anraten und Befehl des Herrn Kesselstatt6 nicht ohne Bedenken, also mit schlechtem Gewissen, zur Pestzeit „perplures", also sehr viele Pesttote in Bleckhausen in ungeweihter Erde begraben haben. Sie haben die Leichen also in der damaligen Notzeit, auch weil es wahrscheinlich zu viele waren, nicht zu dem geweihten Friedhof bei der Pfarrkirche von Manderscheid gebracht und dort beigesetzt. Als „ungeweihter" Ort kommt am ehesten ein Platz in der Nähe der damaligen St. Antonius-Kapelle in Frage, wo es damals offiziell noch keinen Friedhof gab. Man wird aber, wie es damals überall Brauch war, die Toten um oder in der Nähe der örtlichen Kapelle bestattet haben.

Der Visitator verlangt, nachdem der Erzbischof die Erlaubnis dazu schon gegeben hatte, dass umgehend ein Friedhof in Bleckhausen eingesegnet wird, so dass die Pesttoten in geweihter Erde ruhen konnten. Man kann also davon ausgehen, dass dieser provisorische Begräbnisplatz der Pesttoten zeitnah geweiht und dann wahrscheinlich später auch als solcher weiter genutzt wurde.

Über einen Friedhof in Bleckhausen findet sich in den späteren Visitationsprotokollen7 kein Hinweis mehr, erst das Grund- und Extraktenbuch von 1720 nennt den „Kirchhofspesch" wieder als Anrainergrundstück und nochmals 1780 in einem Versteigerungsprotkoll. Selbst die Sterbeeinträge in den Kirchenbüchern von Manderscheid, die 1733 beginnen, verraten uns nicht, wo die Bleckhausener zu dieser Zeit begraben wurden. Neben dem „Kirchhofspesch" lag früher der „Beyenpesch"8 in den heutigen Katasterplänen ist dieser Name nicht mehr vorhanden. Beide Grundstücke gehören aber gemäß ihrer Bestimmung unmittelbar in die Nähe der Kapelle, der Kirchhofspesch als Beerdigungsplatz und der Beyenpesch für die Bienenstöcke der Kirche,

die für das Wachs der Kerzen zu sorgen hatten. Ein Visitationsprotokoll von 1712 berichtet, dass die Kapelle noch in einem guten Zustand sei.9

Die Absicht der Bleckhausener, sich von ihrer Mutterpfarrei Manderscheid in absehbarer Zukunft trennen zu wollen, zeigt sich erstmalig 1729, als Bleckhausen eine Frühmessnerstelle einrichtet und die Fundierung10 derselben dann davon abhängig macht, dass ihnen der Bau ihrer Mühle von Trier gestattet wird.11 Wenn man alle diese Informationen zusammenfasst und berücksichtigt, dass die Zählung der Familien in Bleckhausen in der Zeit um 170012 nicht zufällig immer bei der jetzigen Kirche ihren Anfang nahm und auch dort wieder endete, kann man nicht leugnen, dass schon damals eine Kapelle der Mittelpunkt des Dorfes war.

Die heutige Pfarrkirche

Erbaut wurde sie 1787 und ebenfalls wie ihre Vorgängerin unter den Schutz des heiligen Antonius gestellt. Einen Teil des Geldes (350 Reichstaler) für den damaligen Bau liehen sich die Bleckhausener bei der Hofrätin Lintz in Manderscheid13, der Frau des ehemaligen Manderscheider Amtsverwalters. Dieser Bau löste die 1357 urkundlich in Bleckhausen erwähnte Kapelle ab, wie es die kirchenhistorische Literatur des vorigen Jahrhunderts beschreibt. Im bischöflichen Fragebogen von 184614 werden die Maße der Kirche „im Lichten Thurm, Schiff und Chor zusammen" mit 64 Fuß15 in der Länge und 21 Fuß in der Breite angegeben, was tatsächlich dem heutigen Innenmaß in der Breite entspricht. Die neue Kirche soll ab Fensterhöhe auf den Fundamenten der Kapelle von 1357 errichtet worden sein, auch hierfür fehlt uns bislang ein klarer schriftlicher Beleg. Es ist baulich auch schlecht nachvollziehbar, dass auf dem Baukörper einer kleinen Dorfkapelle eine größere Kirche gebaut werden konnte. Danach ist die Kirche in ihrer Längsachse noch zweimal vergrößert worden.

Die andere Geschichte

Es gibt aber auch noch eine andere Version, die von der ersten Kapelle in Bleckhausen berichtet. Ob sie nun so stimmt oder nicht und was die Ursache und der Kern dieser Überlieferung ist,

kann mit diesem Beitrag nicht beantwortet werden. Auch wenn sie für uns heute noch so unglaublich klingt, so ist sie es doch wert, dass sie nicht ganz vergessen wird. Bis in die Jahre 1810 stand, zumindest als Ruine, nachweislich zwischen den Anwesen Göden16 und Weihers an der alten Poststraße in Bleckhausen ein Gebäude, welches uns in der Ortshistorie bis heute ein großes Rätsel aufgibt und hier in diesem Fall auch für Verwirrung sorgt.

Nach der Überlieferung des Volksmundes soll dort unsere alte Bleckhausener Kapelle gestanden haben. Bisher wird davon ausgegangen, ohne dass uns hierüber handfeste Belege vorliegen, dass die jetzige Kirche im Ort, 1787 ab Fensterhöhe auf den Fundamenten der 1357 erwähnten Bleckhausener Kapelle errichtet wurde. Wie dieser Widerspruch zu verstehen und erklärbar ist, ist nicht so einfach. Sollte es in Bleckhausen vielleicht zwei Kapellen gegeben haben, die in der Urkunde von 1357 genannte und eine weitere, der aber etwas Entscheidendes fehlte, nämlich den Segen der Kirche und die deswegen nie schriftlich erwähnt wurde? Oder war es ein Relikt einer vergessenen Siedlung?

Solche Schlussfolgerungen als Erklärung wären soweit akzeptabel, zumindest nicht abwegig. Was aber hier stört, ist der Umstand, dass bis jetzt kein schriftlicher Nachweis für diese Kapelle gefunden wurde und hinweisende Flur- und Grundstücksnamen wie beispielsweise „bei der alten Kirch" oder „beim Kapellchen", was man erwarten könnte, fehlen. Andererseits ist zu berücksichtigen, dass es an solchen Beispielen in der Eifel nicht mangelt17. Als KapellenStandort wäre diese Stelle auch hervorragend gewählt gewesen, denn seit jeher platzierte man Heiligtümer bevorzugt auf Anhöhen. So waren sie schon aus der Ferne sichtbar und dienten auf diese Weise auch noch der Orientierung. Hinzu kommt, dass es unsere heutige Hauptstraße als Verkehrsverbindung um 1800 noch gar nicht gab, sondern es führte eine uralte Verbindung direkt über den Berg, die hinter Bleckhausen links an Kippscheid vorbei in Richtung Stadtfeld verlief. Damit hätte diese „Kapelle" auch sinnvollerweise an einer wichtigen Straße gestanden.

Nicht zu vergessen sind auch die römischen Funde, die hier von mir in unmittelbarem Umfeld gemacht wurden z. B Ziegelbruch und Keramikfragmente18. Was berichtet der Volksmund? Dass auf dem „Kaastenberg" die alte Bleckhausener Kapelle thronte, stand für unsere Vorfahren außer Frage; für sie war es Realität. So hatten es auch die ersten Bleckhausener Chronisten, Pfarrer und Lehrer, mündlich festgehalten und Generation für Generation gelehrt. Unsere Eltern und Großeltern kannten auch noch etwas, vom Baumaterial19 angefangen bis hin zur Heiligenfigur20, was angeblich ehemals zu dieser Kapelle gehörte und von dem bis heute auch einiges noch erhalten ist. Die Erzählungen gingen so weit, dass man erzählte, auch ein Pfarrhaus21 hätte dort gestanden. Andere wollten wissen, auf dem Kaastenberg und Katzenborn, dort hätte früher mal Bleckhausen gestanden.22 Dem französischen Militär-Geograph Oberst Jean Joseph Tranchot verdanken wir wenigstens einen kleinen und bis jetzt auch den einzig brauchbaren Beweis für das besagte „Kapellen- Gebäude". Im Auftrag Napoleons begann Tranchot nach 1800 die ersten brauchbaren Karten für das gesamte Rheinland, das an Frankreich gefallen war, zu erstellen. Diese sollten aber vorrangig dem Militär dienen. Nach anfänglichen Schwierigkeiten legte man sich am Ende auf einen Maßstab von 1:20000 fest. Diese Karten sind bis dahin auch die ersten zuverlässigen topographischen Darstellungen unserer Region überhaupt. Dem Heimatforscher liefern diese Werke wegen ihrer Genauigkeit eine Fülle an Informationen. Kirchen, Kapellen, Wegekreuze und dergleichen sind als solche erkennbar dargestellt, Ortschaften und Einzelgehöfte sind ebenso in ausreichender Genauigkeit erfasst. Nach dieser Karte von 1807 stand damals tatsächlich etwa 200 Meter südlich von Bleckhausen, links an der damaligen Hauptverkehrsverbindung, der heutigen Alten Poststraße, ein Einzelgebäude, auf das die Erzählung mit der Kapelle/Kirche passen würde und damit den Volksmund insofern zu bestätigen scheint. Eine Kennzeichnung als religiöses Gebäude fehlt aber, auch vielleicht deshalb, weil zu dieser Zeit das Gebäude bereits eine Abbruchruine war, ohne einen erkennbaren religiösen Charakter. Bei Anlegung des Urkatasters in Bleckhausen 1825 ist von dieser Bebauung, wie uns diese Karten zeigen, nichts mehr vorhanden und das ehemals bebaute Areal wird auch als ein Gelände vieler kleinster privater Parzellen ausgewiesen, bis auf eine etwa 100 Meter davon entfernte Fläche, die allein schon dadurch auffällt, dass diese sich durch ihre Größe von allen anderen Flächen abhebt und als Pfarrdotalgut"23 bezeichnet wird. Weitere Informationen lassen sich aber aus dem Urkataster hierzu nicht gewinnen. Im Schöffen - und Gerichtsbuch Manderscheid24 ist um 1587 festgehalten, dass Jaspers Theis und seine Frau Trein aus Bleckhausen „an ihrer Kirche einen Kirchenplatz im neuen Garten" gekauft haben. Was und ob die beiden Flurnamen „Kaasten-berg" und „Katzenborn" sprachlich etwas gemeinsam haben, müsste separat untersucht werden. Die Endung bei „Kaasten(berg)" braucht nicht weiter erklärt zu werden, die Endung bei Katzen(born) lässt aber zwei Deutungen zu. Im Dialekt wird aus dem Katzenborn der Kaatzenbuhr. Berücksichtig man, dass Born heute im Hochdeutschen eigentlich Quelle bedeutet, aber im Rheinischen Sprachraum weiträumig auch für Brunnen steht,25 müsste man sich an die Endung Buhr halten, was ebenfalls so viel wie Brunnen bedeutet, aber auch Haus/Hof bedeuten kann. Übersetzt man also Katzenborn, richtiger Kaatzenbuhr in Katzenbrunnen oder Katzenhaus im Sinne für etwas Kleines wie beispielsweise es der Begriff „Vogelhaus" ausdrückt, würde Katzenbuhr kleiner Brunnen oder kleines Haus oder Gebäude bedeuten.

Ein Brunnen wurde um 1910 zugeschüttet beim Bau des Hauses Weihers gefunden und ist auch heute noch vorhanden26 und ein kleines Gebäude auf dem Katzenborn/buhr zeigt uns die Tranchot Karte.

Am Schluss bleibt die Frage, wo die Kapelle von 1357 nun tatsächlich stand, auf der Anhöhe an der alten Poststraße beim „Koschdeschhaus" oder im Ort an der Hauptstraße auch weiterhin unbeantwortet. Ebenso unbeantwortet und rätselhaft bleibt die Frage nach dem Zweck und Sinn des Gebäudes, was uns die Tranchot Karte zeigt. War es wirklich eine Kapelle? Nur Untersuchungen vor Ort z.B durch Grabungen oder Bodenradar an den in der Erde noch vorhandenen Fundamentresten könnten uns helfen, hier endgültig etwas mehr Klarheit zu schaffen. Leider bestehen hierfür kaum Chancen. Erstens: Es fehlen die engagierten und interessierten Kräfte mit den entsprechenden Mitteln. Zum anderen: Die örtlichen Aufzeichnungen im Pfarrarchiv und in der Pfarr- und Schulchronik27 wurden auch bei uns ein Opfer von Desinteresse.

Auch die mündliche Überlieferung im Ort hat in unserer modernen Zeit keinen Platz mehr und so ist vieles längst vergessen, wonach wir heute suchen.

1. Pfarrbrief Bleckhausen

2. u.a. Pfarrbrief Bleckhausen August/September 1974

3. Verfasst in Latein, Transkription durch Dr. Burgard, Uni Trier

4. LHAK, Best. l C, Stück 7, Nr. 61, S. 24. GOERZ, Regesten der Erzbischöfe

5. BATr. Abt. 40 Band 2/136

6. Karl von Kesselstatt, Amtsverwalter des Amtes Manderscheid von 1568-74

7. BATr. Abt. 40, Band 4c/97 und 1656 LHAK Best 1C, Nr.11315

8. Unter dem Haus Waldorf, im Bereich des Kinderspielplatzes

9. BATr. Abt. 40, Band 12/F39

10. Fundierung bedeutet die finanzielle Ausstattung, Unterhaltung einer Sache wie bei der Urkunde von 1357

11. Oehms K.,Trier, Heimatjahrbuch Daun 2003: Die Mühle Bleckhausen als Grundstein der Pfarrei

12. Vgl. Heinen M., Familienbuch der katholischen Pfarrei Bleckhausen (mit Schutz) von 1541-1900, Seite 297

13. LHAK Best. 276, Nr. 449; Welche Sicherheiten die Bleckhau-sener für die 350 rth. stellten, ist nicht bekannt.

14. BATr. Abt. 122, Nr. 12, Bl. 10; Unterzeichnet ist der Fragebogen von Jak. Hansen, Pfarrer/Dechant und Administrator in Manderscheid

15. 1 Fuß = 314 Millimeter in Preußen, der Rheinländer Fuß = 313,8536 Millimeter, also 6.60 Meter Innenmaß in der Breite

16. Alte Poststraße 1 „Jierdenhaus" und 2 „Koschteschhaus"

17. Luzia Kapelle Manderscheid, 1803 von den Franzosen in Brand gesteckt. Die Nikolaus Kirche auf dem Berg bei Gransdorf, Pfarrkirche Hilgerath, Kapelle Weinfeld

18. Vgl. Henrich P., Die römische Besiedlung in der westlichen Vulkaneifel, Seite 133, Sgl. M. Heinen

19. Runder Fensterstein aus Sandstein im Giebel des „Jousthauses", das ehemalige Anwesen von Johann Uller in der Hauptstraße wurde erbaut 1802 und 1968 abgerissen, der Stein blieb erhalten.

20. Antoniusfigur, im Besitz von Ewald Waldorf in Bleckhausen, einfache bäuerliche Handwerksarbeit aus dem 15. oder 16 Jahrhundert, Figur ist aus Eiche gefertigt, leider aber stark beschädigt.

21. Das stimmt natürlich so nicht, Bleckhausen wurde erst 1798 Pfarrei, kann demnach auch kein Pfarrhaus gehabt haben.

22. Johann Heinen +, nach seinen Erinnerung aus dem Heimatkundeunterricht seiner Schulzeit. Vielleicht eine von diesen vergessenen mittelalterlichen Wüstungen, in die unsere Vorfahren Bleckhausen rein interpretierten.

23. Hilfswörterbuch für Historiker von Eugen Haberkern/Joseph Friedrich Wallach. Dotale = Temporalia (dos, ecclesiae, rega-lia, Ausstattungsgut, Dotalgut, Kirchenmitgift, Temporalität, Widem, Wittum bzw. je nach dem Inhaber Bistumsgut, Klostergut, Pfarrhufe, Pfarrwidmut usw.) Also Kirchen / Pfarrgut, welches zu deren Nutzen und Unterhaltung bestimmt ist.

24. LHAK Best. 1C, Nr. 18214

25. Vgl. Dittmaier H., Rheinische Flurnamen, S. 37 f.

26. Nach Berichten von Robert Weihers+

27. Schulchronik Bleckhausen Band I, angelegt am 25.4.1849 von Lehrer Matthias Kasper und geschlossen am 30.6.1930, ist leider verschollen.