Dietrich von Daun -
Trierer Domherr unrühmlichen
Angedenkens

Heinz Schmitt, Trier

An den Bischofskirchen hatten sich schon im frühen Mittelalter Priestervereinigungen gebildet, die den Bischof bei den geistlichen Arbeiten unterstützten. Zunächst waren sie ähnlich wie Klostergemeinschaften organisiert, mit gemeinsamem Leben unter einem Dach und wurden als Domkapitel bezeichnet. Aber schon vor dem Jahr 1000 wurde diese Lebensweise praktisch überall aufgegeben und die Domherren gingen dazu über, sich eigene Wohnungen zuzulegen. In der Regel gruppierten sich diese „Kurien" genannten Häuser um den Dom herum im Immunitätsbereich desselben. Allmählich entwickelten so die Domherren ein

Eigenleben und da ins Trierer Domkapitel nur Adlige Zugang hatten, musste das zwangsläufig zu üblen Missständen und Verwerfungen führen.

Zahllose Klagen sind über die Vergehen der Stiftsherren, ihre Sittenlosigkeit und ihre jedem priesterlichen Ethos widersprechende Lebensführung überliefert. Sie liefen in weltlicher Kleidung und in Waffen umher, was jedem Untertan und auch einfachen Bürgern verboten war. Ihr Adel ließ sie oft glauben, über den normal Sterblichen zu stehen und mit ihnen nach Gutdünken verfahren zu können. So kam es häufig zu Körperverletzungen,

Totschlägen im Affekt oder gar vollendeten Morden. Fast alle hielten sich ihre Konkubinen und kaum einer hatte die Priesterweihe. Die Weihe zum Diakon reichte aus, um Domherr zu werden. Schließlich musste nur noch der Dekan als geistlicher Leiter des Kapitels Priester sein.

Dietrich v. Daun zu Densborn

Die Eifeler Familie v. Daun stellte im 13. und 14. Jahrhundert gut ein Dutzend Domherren im Trierer Domkapitel. Der Adel insgesamt sah in den Domkapiteln eine willkommene Gelegenheit, nachgeborene Söhne unterzubringen und wirtschaftlich abzusichern. Der Domherr Dietrich v. Daun war ein Sohn des Luxemburger Marschalls Richard v. Daun aus der Densborner Linie und der Lukardis v. Kerpen. Spätestens 1330 war er ins Kapitel aufgenommen worden, in dem sein älterer Bruder Johann schon seit mindestens 1319 saß. Ihr erstgeborener Bruder Heinrich folgte dem Vater im Marschallamt. Auch waren sie eng verwandt mit dem abgedankten Domherrn und aufmüpfigen Ritter Egidius v. Daun, den EB Balduin später dafür empfindlich strafte.1 Ihre gleichnamigen Onkel Dietrich und Johann, die Älteren, saßen zu der Zeit noch im Domkapitel und hatten ihnen sicherlich den Weg nach Trier mit geebnet.

Versuchter Totschlag am Dompropst 1336

Mit der Aufnahme ins Domkapitel scheint Dietrich jedoch keinen Anlass gesehen zu haben, ein seinem geistlichen Stand entsprechendes Verhalten an den Tag zu legen. Vielleicht ist sein ungebührliches Verhalten als stiller Protest gegen seine „Abschiebung" in den geistlichen Stand zu sehen, woran die nachgeborenen Adelssprößlinge sicherlich nicht immer Gefallen fanden. Der genannte Onkel Johann hatte sich schon 1283 eher als Raubritter denn als Diener der Kirche hervorgetan, als er sich mit anderen Domherren im bischöflichen Palast stellen und vor EB Heinrich verantworten musste, weil sie Mitkanoniker in Gefangenschaft gesetzt und beraubt hatten. Auch hatten sie die Untertanen des EB in Manderscheid und Welschbillig mit Raub und Brand überzogen

und schwer geschädigt.2 Meist entzündeten sich die Auseinandersetzungen untereinander an der als ungerecht empfundenen Verteilung der domherrischen Pfründe zwischen den eingesessenen und den jüngeren Mitgliedern des Kapitels. Johann und seine Konsorten mussten Wiedergutmachung versprechen und Besserung geloben.

Einen ersten bedenklichen Fingerzeig darauf, dass Dietrich nicht nur einfach in die Fußstapfen seines Onkels treten wollte, sondern ganz offensichtlich vorhatte, diesen an Widerspenstigkeit noch zu übertreffen, lieferte er Mitte der 30er Jahre. Er hatte den Dompropst Johann v. Zolver, also den Vorsteher des Kapitels und damit seinen höchsten Vorgesetzten, körperlich angegriffen und lebensgefährlich verwundet.

Dies muss einen riesigen Skandal hervorgerufen haben, jedoch schweigen die Quellen über Ursachen und Einzelheiten der Untat. Um wieder in die Gnade Erzbischof Balduins aufgenommen zu werden, musste Dietrich am 20. Oktober 1336 eine sogenannte Urfehde schwören. Das bedeutete, er durfte sich in Zukunft weder selbst gegen die vom EB gegen ihn verhängten Maßnahmen rechtlich wehren noch durch andere dagegen vorgehen lassen oder sich anderweitig rächen. Ansonsten galt er als meineidig und vogelfrei. Er musste geloben, ihm in Zukunft gehorsam zu sein und ihn in allem zu unterstützen. Außerdem musste er versprechen, sich endlich eine Tonsur schneiden zu lassen und eine klerikergerechte Kleidung anzulegen. Dem Propst und Dekan musste er gleichfalls Gehorsam versprechen. Sollte er sich noch einmal vergehen, so musste er innerhalb eines Monats nach Aufforderung Buße tun. Ansonsten konnte der EB sich ohne Widerrede an seinen Gütern schadlos halten.3

Als der Propst Nikolaus v. Hunolstein 1335 verstorben war, wurde Johann v. Zolver zu seinem Nachfolger gewählt. Er hat die Attacke Dietrichs überlebt und starb erst 1364. Vermutlich hatte er sich an Dietrichs weltlicher Aufführung gestört und diesen zurechtgewiesen. Dadurch wohl beleidigt, wollte Dietrich nach Gewohnheit der Zeit Rache üben. Ob eine Bluttat im Dom von 1333, durch die

dieser entweiht worden war und eine erneute Konsekrierung durch den Weihbischof notwendig machte, mit der Attacke Dietrichs in Zusammenhang steht, ist wegen der relativ langen Zeitspanne zwischen Neuweihe und Urfehdeleistung fraglich, aber nicht unmöglich.4 Im Zusammenhang hiermit ist sicherlich auch die Verordnung EB Balduins von 1337 zu sehen, die den Domkanonikern strengere Kleidervorschriften auferlegte.5 Dietrichs Versprechungen erwiesen sich jedoch schneller als Lippenbekenntnisse als gedacht.

Sein Streit mit den Trierer Johannitern wegen Wawern 1338

Wie das Domkapitel hatten auch die Trierer Johanniter einen Hof in Wawern b. Saarburg. Schon 1228 war es zwischen ihm und den Trierer Templern, den Vorbesitzern, zu einer Auseinandersetzung über eine Wiese dort gekommen. Wegen eines durch die Templer verschuldeten Formfehlers sprach sie der richtende Offizial dem Domkapitel zu.6 Anschließend versuchten, die Johanniter, wieder in ihren Besitz zu gelangen. Im Frühjahr 1284 bestätigten die Vorsteher und Einwohner Wawerns, dass außer den Johannitern niemand sonst Anrechte an der Wiese, die „Rorin" genannt wurde, hätte.7

Inzwischen hatte Dietrich den Wawerner Hof als Domherrenpfründe inne. Seine Mitkanoniker Matthias v. Eich und Konrad v. Dahn gerieten nun 1338 in einen Streit mit den Johannitern wegen der besagten Wiese. Es musste sich um diese Wiese handeln, da der Kustos der Kirche von Maastricht, der als apostolischer Schiedsrichter mit der Sache betraut war, sich am 4. Mai 13388 noch einmal über die Gültigkeit der Urkunde von 1284 vergewisserte. Es drängt sich der Verdacht auf, dass Matthias und Konrad im Auftrag Dietrichs handelten und als seine Strohmänner den Streit vom Zaun gebrochen hatten. Wohl um zusätzlichen Druck auszuüben, hatte Dietrich schon zuvor einen Bruder der Johan-niter wider Recht und Gesetz gefangen genommen und festgehalten. Das rief EB Balduin auf den Plan, der ein entschiedener Gegner des Raubrittertums und Freund des Landfriedens war.

Dietrich v. Daun musste sich dann am 8. Mai 1338 erneut gegenüber EB Balduin wegen seiner Exzesse, darunter Totschläge(!), der Angriff auf Johann v. Zolver und die Gefangennahme des Johanniterbruders, verantworten und zu Schadenersatz verpflichten. Auch gelobt er neuerlich, sich endlich eine Tonsur schneiden zu lassen und sich in Zukunft nach priesterlicher Art bescheiden zu halten („daz er sich eine platte scheren und tragen sal und sal mich geistliche und bescheidenliche halden als sich ein gewihet paffe billiche halden sal"). Überdies musste er beim Papst um Absolution von seinen Übeltaten nachzusuchen, bevor Balduin ihn wieder in Gnaden aufnehmen wollte. Kam er diesem nicht bis zum 1. Oktober nach, musste er in Bernkastel Einlager halten und stellte hierfür als Bürgen den genannten Domdekan Matthias v. Eich.9 Das Einlager bedeutete, dass der Betreffende, meist mit einem Pferd und Diener, in einer Herberge auf eigene Kosten solange Quartier nehmen musste, bis die Schuld bezahlt oder gesühnt war. Tatsächlich machte sich Dietrich kurze Zeit später auf den gut 800 Kilometer langen Weg zu Papst Benedikt XII. nach Avignon, um Abbitte zu leisten. Am 6. August 1338 schreibt der päpstliche Pönitentiar und Dominikanerpater Heinrich de Cignon aus Avignon an EB Balduin, er habe den Diakon und Trierer Domherr Dietrich v. Daun mit diesem Schriftstück an ihn zurückgesandt, nachdem er ihn von seinen Sünden und Kirchenstrafen losgesprochen habe.10

Der „Pönitentiar" hält fest, Dietrich habe einen Johanniterbruder zweimal gewaltsam gefangen genommen und längere Zeit in Haft gehalten, ihm aber dann unverletzt die Freiheit wiedergegeben, weswegen er der Exkommunikation verfallen war. Auch sei er von den Vorwürfen des Mordes an Laien und seinen anderen Sünden, die er ihm öffentlich dargelegt habe, absolviert worden, auch von der Verbannung aus dem geistlichen Stand und dem dauerhaften Verbot, im Kapitel höher aufzusteigen. Er habe ihn aber eidlich angehalten, dem Johanniterbruder für das erlittene Unrecht vollkommene Wiedergutmachung zu leisten, falls dies zwischenzeitlich noch nicht geschehen sei. Weigere er sich dessen strikt,

solle er ihm angesichts seiner Schuld und kraft apostolischer Autorität die erneute Exkommunikation verkünden. Was weiter geschah, wissen wir nicht, aber es ist hinlänglich bekannt, dass die Verkündung derartiger kirchlicher Anordnungen und ihre Umsetzung in der Praxis zwei verschiedene Paar Schuhe waren. Jedenfalls musste Dietrich am 8. November

1342 all seine früheren Versprechen und Bekenntnisse gegenüber EB Balduin einmal mehr erneuern und zusagen, alle dem Domkapitel zustehenden Abgaben von seinen domherrischen Besitzungen pünktlich zu liefern, was offenbar zuletzt nicht zur Zufriedenheit des Kapitels geschehen war. Balduin will darüber keine Klagen mehr vernehmen. Auch solle

er nur bei Balduin Recht suchen. Neben ihm selbst besiegelten auch sein Bruder Johann und ihr Neffe Heinrich das Gesagte.11

1343 verkauften die Johanniter schließlich ihren Wawerner Hof an das Domkapitel, womit der mehr als 100jährige Kampf um eine Wiese ein Ende fand.12

Streit um die Domkurie „Altdaun"

Dietrich wohnte in der Kurie „Altendune" hinterm Dom, die sein Vorfahre, der Domkustos und Stiftspropst Ingenbrand v. Daun (tum 1245), errichtet hatte. 1530 baute der damalige Dompropst und spätere Erzbischof Johann v. Metzenhausen (1531-1540) die Kurie „Altendune" in Renaissancemanier um. Nach ihm hieß sie anschließend Kurie Metzenhausen. Später trug sie auch den Namen Hühnerberg oder Hühnerbach. 1829/30 wurde sie abgerissen und an ihrer Stelle das preußische Gefängnis erbaut. 1977 wurde das Gefängnis verlegt und die Immobilie kam in die Hände des Bistums. Nach aufwendigem Umbau und zeitgerechter Modernisierung präsentiert es sich heute als Museum am Dom Trier am BischofStein-Platz 1.

1345 geriet Dietrich in einen heftigen Streit mit dem Domherrn Egidius v. Milburg wegen des Hauses „Altendune". Als Dietrichs Vetter Egidius v. Daun 1318 als Domherr in den Laienstand zurückkehrte und Kunigunde v. Virneburg heiratete, um die Dauner Linie der Familie nicht aussterben zu lassen, hatte er seine Kurie „Altendune" seinem Vetter, dem

Kurie Altendune nach dem Umbau von 1530

Dompropst Gottfried v. Rodemacher, für 60 Pfund Trierer Heller verkauft.13 Gottfried hatte damals versprochen, falls Egi-dius heiraten und dabei Söhne erzielen würde und einer von diesen auch Domherr würde, diesem dann die Kurie für dieselbe Summe zu verkaufen. Als Gottfried 1330 gestorben war, kam Dietrich in den Besitz des Hauses, da des Egidius inzwischen vorhandene Söhne noch zu jung waren. Der Sohn Robert kam zwar später ins Kapitel, wurde aber wegen eines Totschlags um 1380 angeblich ausgestoßen.14 Der Domherr Egidius v. Milberg war nun im Kapitel der nächste Verwandte des verstorbenen Propstes Gottfried und glaubte daraus seinerseits Ansprüche auf die Kurie beziehungsweise ihre Einkünfte ableiten zu können. Am 18. Oktober 1345 stellte Egidius mit seinen Freunden EB Balduin die Untersuchung und Entscheidung des Streites anheim, den er mit Dietrich und seinem Anhang hatte. Zunächst hatte man sich in der Kapitelsitzung gestritten, von wo die Auseinandersetzung sich schließlich bis auf den Domfreihof verlagerte, wobei es sicherlich nicht nur zu verbalen Gefechten gekommen war. Das fromme Publikum mag ob des unwürdigen Schauspiels mehr als gestaunt haben.15

Balduin entschiedt dann am 20. März 1346 im wesentlichen zugunsten des Egidius. Dietrich sollte das Haus „Altendune" und den Hof zu Könen behalten. Alle anderen Besitzungen und Rechte, die zu Altendune gehörten, sollten aber zunächst an Egidius fallen. Sterbe einer der beiden, sollte sein Anteil dem anderen zukommen. Nach dem Tod beider würde alles an das Kapitel „heimfallen".16 Im Zusammenhang mit dieser Auseinandersetzung ist uns eine Aufstellung von Dietrichs Besitzungen und Einkünften aus dem Jahr 1346 erhalten. Ein Blick darauf zeigt uns, welche Pfründen er damals schon inne hatte. Darin sind seine Höfe, Zehnten, Pachten, Renten und andere Rechte genau aufgeführt.17 Danach hatte Dietrich Einkünfte in Welschbillig, Eisenach, Gilzem, Newel, Olk, Möhn, Wawern, Mötsch, Ittel, Hamm, Wusney (Fusenich?), Reinsfeld, Rachtig,, Treis, Spiegelberg, Berglicht, von der Abtei St. Maximin und von den Trierer Juden 2 Pfund Pfeffer am Fest Maria Geburt. Außerdem wurden ihm geliefert Schweine, Hühner, Kapaunen, Eier, Getreide, Wein, Öl und Geld. Trotz oder gerade wegen seiner Eskapaden hatte er es somit schon 1346 zu einem großen Vermögen gebracht. Zu den Posten im einzelnen gibt Holbach in seinem Aufsatz über Dietrichs Einkünfte erschöpfend Auskunft. 18

Körperverletzung an seinem Mitkanoniker Herbrand v. Differdingen

Zu Lebzeitem des machtvollen EB Balduin (+1354) scheint Dietrich sich keine weiteren Ausfälle mehr erlaubt zu haben. Aber 1356 war es wieder so weit. Er hatte seinen Mitkanoniker Herbrand v. Differdingen, der ein Neffe des Propstes Johann v. Zolver war, bewaffnet angegriffen und verletzt, ihn gefangen genommen und in Haft gehalten. Mit dem Angriff auf Herbrand war für EB Boe-mund II. das Fass nun endgültig übergelaufen. Dietrich musste neuerlich eine gesalzene Urfehde beschwören.

Darin bekennt Dietrich, „daz ich umb solich missehel und übergriff, die ich in dysem Jahre gedan han an dem daz ich Hern Herbrande von Diferdingen meynen mitkanoniken wundschlug, vieng und gefangen hielt" und dass er

sich jetzt deswegen in die Gnade des EB gestellt habe, „wider den ich da mit sere missetan han".19

Er schwört, „sich in Zukunft rechtlich zu halten, was die Kleidung angehe, den Lebenswandel und alles andere, was einem Kleriker geziemt. Er wolle sich gegen den EB und dessen Freunde, ebenso dem Domdekan gegenüber bescheiden, treu, untertänig und gehorsam erzeigen und in allem ehren. Auch wolle er ferner nicht seine Mitkanoniker und alle Untertanen des EB, weltlich oder geistlich, an Leib und Gut angreifen oder schädigen". In und außerhalb des Kapitels will er alles fördern mit Wort und Tat, was dem EB nützt. Sollte er das Versprochene nicht halten oder brechen, was Gott verhüten möge, kann der EB all sein Gut und Geld angreifen, wie es ihm beliebt. In diesem Fall ist er verpflichtet, auf Erfordern in einer dann zu bestimmenden Feste des Erzstifts unverzüglich Einlager zu halten. Um seinen Schwur desto fester zu machen, musste u.a. auch sein Bruder, der Marschall Heinrich, die Urfehde mit bezeugen. Da EB Boemund wegen anderer Geschäfte verhindert war, beauftragte er von Bernkastel aus am 25. August 1356 eine Kommission zur Festsetzung der Strafe, die Dietrich ihm und dem Domkapitel zu leisten hatte. Sie bestand aus Boemunds Bruder Robert v. Saarbrücken-Warsberg, Propst in St. Paulin, Johann von Roermond, Propst des Pfalzeler Marienstifts und dem Offizial Albert v. Sapogne.20 Was die Kommission Dietrich an Strafe auferlegte, ist unbekannt. Bezeichnend für seinen Eigensinn ist die Tatsache, dass er sich 20 Jahre lang nicht um die ihm immer wieder ans Herz gelegten Kleidervorschriften gekümmert, noch sich um die geforderte Tonsur im wahrsten Sinne des Wortes geschert hatte, indem er sich lange weigerte, „sich eine Platte scheren" zu lassen.21

Die Aussicht auf Verlust seines Vermögens oder Schlimmeres scheint auch einen Dietrich v. Daun zur Räson gebracht zu haben. Danach hören wir bis zu seinem Tod nichts Negatives mehr von ihm. Dietrich wurde 1360 sogar Kustos des Domkapitels und stieg damit in die Reihe der Dignitäre auf.22 Vermutlich hatte auch das Alter seiner Streitsucht Zügel ange-

legt. Herbrand v. Differdingen genas wieder und starb erst am 24. April 1392. Am 25. April 1376 lässt Dietrich unter Zeugen vom Notar Jakob Henonis Swenck von Limburg die letztwilligen Bestimmungen ergänzend zu seinem Testament aufnehmen. Er liegt in seiner gewöhnlichen Schlafkammer in der Kurie „Altendune", ist bei Verstand und nur etwas körperlich geschwächt. Er vermacht dem Domherrn Johann, Sohn seines Bruder Heinrich, sein Wohnhaus und verfügt weiter, dass Johann die Kurie „Altendune" mit seinem Neffen Heinrich, ebenfalls Domherr, zu gleichen Teilen gemeinsam erhalten solle.23 Im Laufe des Jahres 1377 starb der Domherr Dietrich v. Daun nach einem langen und aufregenden, aber keineswegs immer christlichen Leben.

Anmerkungen:

1 Holbach, Rudolf, Stiftsgeistlichkeit im Spannungsfeld von Kirche und Welt. Stud. z. Gesch. d. Trierer Domkapitels u. Domklerus, Trier 1982, S. 445-449 (Trier. Hist. Forsch. 2); Knichel, Martina, Gilles von Daun (1318-1358), Ritterund Räuber, in: Jb. Westdt. LG 35 (2009), S. 73-86

2 Alois Mayer, Johann v. Daun und seine Priesterbruderschaft, ein Beitrag zur Dauner Rittergeschichte, in: Jb. Kr. Daun 2006, S. 238-240; Dün, Johann, Urkundenbuch der Familie von Dune (Daun), Köln 1909, Nr. 155

3 LHAK 1 A Nr. 4879 (1336X20); LHAK 1 C3a, Nr. 1739 (1336 X20); Mötsch, Johannes (Bearb.), Die Balduineen, Koblenz 1980, Nr. 1227 (Veröff.Ldsarchverw. Rhld.-Pf. 33); Dün, Nr.

280

4 LHAK 1 D Nr. 384 (1333 VII 1)

5 Blattau, Johann Jak., (Hrsg.), Statuta synodalia, ordinationes et mandata ArchidiecesisTrevirensis,Trier 1844ff., Bd. I, Nr.

27 (1337 V22)

6 LHAK 1 D 2652 (1228 VII 14) und 1 D 2654 (1228 VIII 23)

7 Bist.arch.Trier95 Nr. 312, S. 461-463 (März 1384); LHAK 1 D Nr. 154 (März 1384)

8 LHAK 1 D Nr. 155 (1338 V4)

9 LHAK 1 A Nr. 4947 (1338 V 8); LHAK 1 C3a, Nr. 1740(1338 V8); Mötsch, Balduineen, Nr. 1322; Bastgen, Hubert, Die Geschichte desTrierer Domkapitels im Mittelalter, Paderborn

1910, S. 208 (Görres-Ges. Rechts- u. Soz.wiss. 7)

10 Sauerland, Heinrich Volbert (Bearb.), Urkunden und Regesten zur Geschichte der Rheinlande ausdem Vatikanischen Archiv, Bonn 1902-13, Bd. II, S. 554f. Nr. 2343 (1338 VIII 6) (Publ.Ges. Rh.Geschkde. 23)

11 LHAK 1 A Nr. 5124 (1342 XI 8); LHAK 1 C3a, Nr. 1741 (1342 XI 8); Mötsch, Balduineen, Nr. 1643

12 LHAK 55 B Nr. 201 (1343 V 17/VI 23); LHAK 1 DNr.475 (1343 V 21); LHAK 1 D Nr. 480(1343 IX 9)

13 LHAK 29 D Nr. 8 (1318 IX 14); Dün, Nr. 229

14 Schannat, Johann Frdr. / Bärsch, Georg, Eiflia illustrata, Köln/Aachen/Leipzig 1824-1853, Bd. 1,1, S. 396

15 LHAK 1 D Nr. 495(1345X 18)

16 LHAK 1 D Nr. 497 (1346 III 20)

17 Eine Ausfertigung desEinkünfteverzeichnissesbefindet sich im KoblenzerArchiv: LHAK 1 D Nr. 496 (1346); Abschrift in: BATr 95 Nr. 311, Bl. 166v - 166av(1346)

18 Holbach, Rudolf, Ein Trierer Domherr und seine Einkünfte um die Mitte des 14. Jahrhunderts, in: Ldskdl.Vjbll. 25 (1979),

S. 129-142

19 Stabibl. Trier, Hs. 2137/738 2°, S. 170-174 (1356 VI 3); Dün, Nr. 421

20 1 DNr. 567 (1356 Aug. 25)

21 LHAK 1 C3a, Nr. 1740 (1338 V8); Mötsch, Balduineen, Nr.

1322

22 LHAK 1 D Nr. 589/590 (1360 II 10)

23 LHAK 1 D Nr. 684 (1376 IV 25); BATr. 95 Nr. 313, S. 595-598

(1376 IV25)