von Peter May, Koblenz
Im Jahr 2022 kann das Dorf Auel in der Vulkaneifel - heute ein Ortsteil von Steffeln - sein 800-jähriges Ortsjubiläum feiern. Aus diesem Anlass habe ich eine umfangreiche Internet-Seite mit heimatkundlichen Texten und Fotos erstellt (www.auel-800. jimdosite.com). Hierbei habe ich zwei Urkunden aus dem 16. Jahrhundert ausfindig gemacht, die neue Informationen über den schon vor langer Zeit wüst gefallenen Hof „Bamm" bei Auel geben *1. Nachfolgend werden die Urkunden erstmals im originalen Wortlaut und zur besseren Verständlichkeit mit einer Leseübersetzung widergegeben. Im Anschluss daran erfolgt eine historische Einordnung der Urkunden. Für die kritische Durchsicht der Lesung und Transskription der Urkunden danke ich Herrn S. Schnei-chel vom Landeshauptarchiv Koblenz.
Revers brieff peter Moelner von Auwell 1514. Ich peter moelner von auwell thon kondt. und bekennen mit dissen offenen brieff das ich off hutte datum diß briefs von nuweo intphangen haben von dem Erwyrdigen ond wolgebornnen herrn herrn wylhelm von maderscheit von gotts gnaden Abbt zo prüme ond Stavell[.. ] mym gnedigen lieben herrn, von syne gotzhuyß prü-me vurglt rurende diß nachgeschr guetter nelich der hoeff zo bame. ond syme zobehoer. soe wie johan von auwell gretten son myn vatter selich besitzen plach Zo wyssen mit hondert morgen landts, die der mechsten teyll weust synd ond ix oder zehen waeghen heuwayß. zo dem vurgl hoeff bame hoerende nuyst davon oysgeschey-den, ond diß alles myt geleuffden eyden ond hulden alßsolchs lehens ond des gotzhuyß von prüme vurglt recht ond gewoheit ist, alß auch myn erben nach myr thon sullet wane des noet gebuet, soe langhe sie die vurgl guetter inhaben ond genießen, sonder argelist Dyß zo orkondt der warcheit hain ich gebeden den vesten Johan von Schoneck genat Deußell, das er in myn statt ond ins gebrechs myns eyghens syn siegell an diß brieff wil thon drucken, Das ich Johan von Schoneck genat Dussell vurgl, oms flyßlich bitt des vurgl peter moelner von auwell gerne gthon habe, Doch myr ond mym erben onschey-delich, Datum des vonnfften tachs Novobris Anno re xiiii to:
Leseübersetzung: „Ich, Peter Moelner von Auel tue kund und bekenne mit diesem offenen Brief, dass ich auf den heutigen Tag, Datum dieses Briefs, von neuem empfangen habe von dem ehrwürdigen und wohlgeborenen Herrn Wilhelm von Manderscheid, von Gottes Gnaden Abt zu Prüm und Stablo, meinem gändigen, lieben Herrn, die von seiner vorgenannten Abtei Prüm herrührenden, nachstehend beschriebenen Güter. Nämlich der Hof zu Bamm und sein Zubehör, so wie sie Johann von Auel, Grethens Sohn, mein seliger Vater, zu besitzen pflegte. So Wiesen mit hundert Morgen Land, die meistenteils wüst sind und neun oder zehn Wagen Heuertrag, die zu dem vorgenannten Hof Bamm gehören, nichts davon ist ausgeschieden. Und dies alles mit Gelöbnis (?), Eid und Huld, wie es Recht und Gewohnheit eines solchen Lehens und der vorgenannten Abtei von Prüm ist, wie es auch meine Erben nach mir tun sollen, wenn dies notwendig ist, solange sie die vorgenannten Güter innehaben und genießen. Ohne Arglist dies als Wahrheit zu beurkunden, habe ich den festen Johann von Schönecken, genannt Deussell, gebeten, dass er anstatt meiner, und in Ermangelung meines eigenen Siegels, sein Siegel an diesen Brief drücken soll. Das habe ich, vorgenannter Johann von Schöneck, genannt Dussell, auf fleißige Bitte des vorgenannten Peter Moelner von Auel hin gerne getan, jedoch unschädlich für mich und meine Erben. Datum des fünften Tags des November im Jahr 1514."
Revers Johann Mulners Berntz Sohn zu Awell Prümisches Lehens. Rp 19. Juny 1584 ICH JOHAN Mulners Berntz Sohn zu Auwell thue kundt und bekenne, daß der hochwürdigst In Gottvatter Fürst und herr herr Johann Ertzbischoff zu Trier und Churfürst Administrator zu Prüm mein gnedigster herr mich belehnet hat lauth irer Churf. gd. brieff mir darüber gegeben, welch von wortt zu worth hernach geschrieb(en) volgt als lautendt. WIR Johan Von Gottes gnaden Ertzbischoff zu Trier des heilligen römischen reichs durch Gallie und das Konigreich Arelaten Ertzkantzler und Churfürst, Administrator zu Prüem, thun kundt und bekennen daß wir heut dato unden geschrieben belehnet haben, belehnnen auch in Crafft dießes, unsern lieben getrewenn, Johan Mulners Berntz Sohn von Auwell, mitt unserm Hoff zu Bann, [sic!] und seinem Zugehoer, sowie denselb(igen) Berndt Peter Müllers Sohnn von unsern Vorfharnn zu lehen bekandt und getragenn hatt. Nemblich mit hunderth morgens landts, die d(er) meisttheill wuest sein, und neun oder zehen wagen heuwachs, und fort and(er)m Zugehoer, nichts daran außgescheidenn, und hatt uns d(er)wegen gemelter Johann eidt undpflichtgethann, auch Churmuth empfangen und andere recht, wie Prümischer lehen natur undgewohnheit ist ge-than vorbeheltlich, uns unserm Gotshauß und einem jedern heran seines rechten. Urkundt unnsers hieunden angehangenen Prümischen Insiegels, Geb(en) zu Prüem den Neuntzehenden tagh deß Monats Juny inn den Jaren unsers herrn thausentfünffhund(er)t und im vier-undachtzigstenn. UND ICH JOHAN obglt. hab auch solch lehen in maßen wie obsteht von hoegstgl meinem gnedigsth herrn jetzo leiblich empfangen mit hulden, eiden, und diensten als solcher lehenn gewonheit sond(er) argelist und geverde. Deß zu Urkundt weill ich eigen Siegels in mangell hab ich gebetten den Edlen und Ernvesth Dietherich(en) vonn Metternich Churf im Trierischem Sthat undManrichter zu Pruem unnd herrn Lambrechs(en) Krebs dechanth daselbst das sie Ir Insiegell vor mich heranhang(en) wollen. Welches ich wir uff bitt vorgls. gern gethann habenn hiemitt bekenne(n). Gebenn uff Jar und tagh vorge-schrieb(en).
Leseübersetzung: „ICH, JOHANN Mulners aus Auel, Sohn des Bernd, tue kund und bekenne: Der hochwürdigste Fürst und Herr in Gottvater, der Herr Johann, Erzbischof und Kurfürst zu Trier, Administrator zu Prüm, mein gnädigster Herr, hat mich belehnt und Ihre Kurfürstliche Gnaden hat mir einen Brief darüber gegeben, der nachfolgend von Wort zu Wort abgeschrieben ist und wie folgt lautet: Wir, Johann von Gottes Gnaden Erzbischof zu Trier, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs durch Gallien und das Königreich Arelat [d. i. Burgund, Anm. d. Verf.], Kurfürstlicher Administrator zu Prüm, tun kund und bekennen: Heute, am unten geschriebenen Datum, haben wir, auch Kraft dieses Briefes, unseren lieben, getreuen Johann Mulners aus Auel, Sohn des Bernd, belehnt mit unserm Hof zu Bann [sic!] und seinem Zubehör, so wie der selbige Hof bereits der Bernd, Sohn des Peter Müllers, von unseren Vorfahren zu Lehen getragen hat, nämlich: Hundert Morgen Land, die größtenteils wüst sind sowie neun oder zehn Wagen Heuertrag und weiteres anderes Zubehör, nichts davon ist abgesondert. Genannter Johann hat uns deswegen Eid und Pflicht getan, auch hat er Kurmut empfangen und andere Rechte erfüllt, so wie es nach Prümischer Lehen Natur und Gewohnheit ist. Das alles vorbehaltlich unserer Rechte, der Rechte unseres Gotteshauses [der Abtei Prüm, Anm. d. Verf.] und der Rechte eines jeden anderen daran. Beurkundet mit unserem unten angehangenen Prümischen Siegel, gegeben zu Prüm am neunzehnten Tag des Monats Juni im Jahr unseres Herrn 1584. UND ICH, vorgenannter JOHANN, habe dieses Lehen gemäß Vorstehendem von meinem gnädigsten Herrn jetzt auch leiblich empfangen mit Huld, Eid und Dienst, wie es solcher Lehen Gewohnheit ist, ohne jegliche Arglist und Gefahr. Zur Urkunde dessen, weil ich eines eigenen Siegels ermangele, habe ich den edlen und ehrenfesten Dietrich von Metternich, Kurfürstlicher Amtmann im Trierischen Staat und Mannrichter zu Prüm, sowie Herrn Lambrecht Krebs, De-chant daselbst, gebeten, dass sie für mich ihr Siegel hieran hängen wollen. Dass wir dieses auf vorgenannte Bitte hin gerne getan haben bekennen wir hiermit. Gegeben auf Jahr und Tag wie vorgeschrieben."
Ungefähre Lage der Wüstung „Bamm" nordöstlich von Auel und relevante Flurnamen.
Soweit der Wortlaut der Urkunden. Worum geht es hier? Die als „Revers" betitelten Schriftstücke sind im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Rechtsverkehr als Bestätigung eines zuvor ergangenen Rechtsaktes (hier: Belehnung mit einem Stück Land) zu verstehen. Wir dürfen in ihnen eine Legitimation sehen, mittels derer der Belehnte sein ausgeübtes Besitz- und Nutzungsrecht „mit Brief und Siegel" jederzeit und jedem gegenüber nachweisen konnte. In der ersten Lehensurkunde von 1514 tritt als Lehnsherr Wilhelm von Manderscheid-Kayl auf, Abt zu Prüm von 1513 bis 1546. Es fällt auf, dass der Lehens-Revers genau ein Jahr nach Amtsantritt des neuen Abtes ausgestellt worden ist. Sich die Belehnung bei einem Wechsel des Lehnsherrn bestätigen zu lassen, war seinerzeit ein durchaus üblicher Vorgang, um die eigenen Ansprüche rechtlich abzusichern. Die ehemals selbständige und bedeutende Fürstabtei Prüm wurde 1576 nach langen Streitigkeiten in den Trierer Kurstaat eingegliedert. Seitdem wurde sie nicht mehr von einem Abt geleitet, sondern vom Trierer Kurfürsten als „Administrator" (Verwalter). Daher erscheint in der zweiten Urkunde von 1584 als Lehnsherr nicht mehr ein Prümer Abt, sondern der amtierende Erzbischof und Kurfürst von Trier, Johann VII. zu Schönenberg (Kurfürst von 1581 - 1599, Bischofsweihe am 12.08.1582). Auch hier fällt die zeitliche Nähe zwischen dem Amtsantritt des neuen Lehnsherren und der Ausstellung der Revers-Urkunde auf. So wollte offenbar auch Johann Mulners sich seiner althergebrachten Rechte durch den neuen Lehensherren vergewissern.
Die Urkunden selbst geben dazu nicht viel her; lediglich der Nachname (bzw. die Berufsbezeichnung) „Moelner / Mulners / Müllers" und die Herkunftsangabe „von / aus Auwell" sind deutliche Hinweise darauf, dass die Inhaber des Lehens von der Mühle stammen, die schon seit dem späten Mittelalter am Tieferbach zwischen Steffeln und Auel bezeugt ist. Dieser Umstand verwundert nicht, hatten doch gerade die Mühlenbesitzer aufgrund ihrer besonderen Stellung und Wirtschaftskraft (Stichwort: Bannmühle) die Mittel, um ein größeres Landlehen zu erwerben und die damit verbundenen Abgaben zu entrichten. Sehr wahrscheinlich waren Peter Moelner und Johann Mulners verwandtschaftlich eng verbunden; vermutlich war Johann der Enkel von Peter. In der Zeit zwischen den zwei beurkundeten Belehnungen war offenbar der Vater von Johann Mulners (bzw. der Sohn von Peter Moelner), nämlich ein Mann namens Bernhard Träger des Lehens. Dies lässt sich zum einen den Titulierungen „Johann Mulners Berntz Sohnn" und „Berndt Peter Müllers Sohnn" entnehmen, zum anderen war das ursprünglich nur auf Lebenszeit vergebene Lehen im Laufe des Mittelalters zu einem erblichen Recht geworden, welches im Todesfalle automatisch auf den erbberechtigten Sohn überging. Mit diesem Übergang verbunden war eine besondere Abgabe an den Lehnsherren, die sogenannte „Kurmut", auch Kurmede, Besthaupt oder Leibfall genannt, vergleichbar mit der heutigen Erbschaftssteuer. Da die jüngere Urkunde ausdrücklich die mit dem Lehen verbundene Kurmut erwähnt, darf man annehmen, dass das Bammer Lehen über Generationen hinweg in der Hand der Familie Moelner/Mulners/Müller war. Peter Moelner scheint auch schon vor 1514 Inhaber des Lehens gewesen zu sein, wie die Formulierung „von nuweo intphan-gen" andeutet. Gleichzeitig verweist er auf seinen Vater „johan von auwell gretten son myn vatter selich" als vormaligen Inhaber des Lehens. Hierbei ist nicht ganz klar, ob mit „gretten son" der Sohn der Margarethe gemeint ist oder vielmehr das Aueler Haus bzw. die Familie „Grethen/Griethen"; letzterer Name ist laut Familienbuch Steffeln seit 1649 in Auel belegt, vermutlich aber deutlich älter. Das Haus Grethen gehörte zu den Stammhäusern von Auel (heutiger Hausname: Kloaße, Am Tieferbach 2). Jedenfalls lässt sich die wichtige Tatsache festhalten, dass das Gut auf dem Bamm, weil an eine auswärtige Familie verlehnt, gegen Ende des 15. Jahrhunderts nicht mehr von der ursprünglichen Besitzerfamilie bewohnt und vermutlich verfallen war; hierauf wird noch zurück zu kommen sein. Freilich ist es auch denkbar, dass der Hofherr vom Bamm die Mühle am Tieferbach erbaute und dorthin umsiedelte, während er das Acker- und Wiesenland auf dem Bamm als Lehen behielt. Das Familienbuch Steffeln/Auel enthält zwar keinen Hinweis auf eine Familie Moelner/ Mulners, dafür finden sich aufschlussreiche Hinweise auf eine Familie namens Molitor 2. Zur Zeit der Renaissance bzw. des Humanismus (15. - 16. Jh.) war es beliebt, seinen Bildungsstand dadurch auszudrücken, dass man seinen deutschen Zunamen in einen gleichbedeutenden lateinischen Namen umformte. So wurde z. B. aus Bauer Agricola, aus Schultheiß Prätorius, aus Bäcker Pisto-rius, aus Schmidt Fabricius, aus Schneider Sartorius, aus Kaufmann Mercator und aus Müller - eben Molitor. Möglicherweise hat so auch die vormalige Familie Moelner/ Mulners ihren Namen in Molitor geändert. Während der Familienname Müller laut Familienbuch Steffeln/Auel erst wieder im 18./19. Jh. nachweisbar ist und zudem von anderen Dörfern herkommt (Eich, Berndorf, Ormont, Müllenborn, Welschbillig und Willwerath), erfahren wir dort schon früh von einem gewissen Paul Molitor, geboren um 1600, und seinen Nachkommen. Dieser Paul Molitor war Schultheiß in Steffeln und 1640 Lehnsnehmer der Steffelner Burg. Besonders hervorzuheben ist aber seine Ehe mit Anna Dockweiler. Deren Eltern waren Hans Dockweiler, Rentmeister zu Saffenburg und Katharina Manderscheid, die schon 1570/71 von Graf Dietrich von ManderscheidBlankenheim mit der „Mullen zu Awell" belehnt worden sind *3. War Paul Molitor etwa der Sohn von Johann Mulners? War er als Vorsteher von Steffeln nicht nur Pächter der Burg, sondern auch der Mühle und des Bammer Lehens?
Um ihre Rechte auch weiterhin ungeschmälert ausüben zu können, haben die Lehensleute Peter Moelner / Johann Mulners den Gegenstand ihrer Belehnung genau beschreiben lassen. Das Lehen umfasste demnach (neben der eigentlichen Hofstelle, die aber vermutlich unbewohnbar oder gar nicht mehr vorhanden war) Grünland von 100 Morgen Größe (nach heutigen Maßstäben 25 Hektar, also eine Fläche von immerhin 500 mal 500 Meter Größe), von dem etwa 10 Wagen Heu zu gewinnen war. Dazu die damit verbundenen Rechte und Pflichten, die aber außer der ausdrücklich genannten Kurmut nicht genauer beschrieben sind. Stattdessen berufen sich beide Urkunden auf Gewohnheitsrecht, das als allgemein bekannt vorausgesetzt wird („alß solchs lehens ond des gotzhuys von prüme recht ond gewoheit ist" bzw. „wie Prümischer lehen natur und gewohnheit ist"). Bemerkenswert ist die Feststellung, dass das Land „meisttheill wuest" sei. Dies führt zu der Frage, wie wir uns die ursprüngliche Siedlung „Villa Bamma" vorstellen müssen. Es ist kaum anzunehmen, dass die große Fläche von einer einzigen Familie in Handarbeit zu bewirtschaften war. Wahrscheinlicher ist, zumal die erste Erwähnung im 10. Jh. von einer „villa" (d. h. Dorf) spricht und nicht etwa von einem „curtis" (Hof) oder „mansio" (Haus), dass wir es mit einer kleinen Ansiedlung mit mehreren Häusern bzw. Familien zu tun haben, die im Laufe der Zeit zu einem einzigen Hof zusammengeschrumpft und schließlich ganz eingegangen ist. Die letzten Bewohner des Hofes Bamm, sofern sie nicht durch Seuchen oder ähnliches ausgestorben sind, sind wohl in die nahe gelegenen Dörfer Auel oder Basberg gezogen.
In den publizierten Archivalien ist der Orts bzw. Personenname Bamm/Bamma/Bamme mehrfach belegt, wenn auch nicht allzu häufig; die Siedlung Bamm scheint daher nur ein relativ kleiner, unbedeutender Weiler gewesen zu sein. Die erste Erwähnung eines Ortes mit diesem Namen stammt aus dem Jahr 943: In einem Prekarievertrag (eine Art Schenkungs- und Nutzungsvertrag) mit dem Kloster Prüm erhalten der Edle Ramengar und seine Ehefrau Adalgard die „villa bam-ma" neben anderen Gütern (u. a. „stephelin" = Steffeln) zur lebenslangen Nutzung *4. Erst dreihundert Jahre später, in den Jahren 1262 und 1281 erfahren wir erneut von einem Ort namens „Bamme" in der Nähe von Basberg *5. Demnach schenkt im Februar 1262 der Ritter Theoderich von Bansberg dem Kloster Himmerod eine Kornrente aus seinem „Hof zu Bansberg" (diese Urkunde ist gilt übrigens als erste Erwähnung des Dorfs Basberg). Ebendiese Kornrente ist wenige Jahre später Gegenstand einer weiteren Urkunde: im August 1281 verzichtet ein Bitburger Bürger namens Godefried Fromhard gegenüber dem Kloster Himmerod auf seine Ansprüche an eine Kornrente aus dem „Zehnten zu Bam-me", den der vorgenannte Ritter Theoderich von Bansberg dem Kloster gegeben hat. Offensichtlich sind die genannten Örtlichkeiten „Hof zu Bansberg" und „Bamme" identisch. Damit lässt sich nebenbei die bemerkenswerte These formulieren, dass der Ortsname des heutigen Dorfs Basberg ursprünglich von der Wüstung Bamm abzuleiten ist, und zwar über die etymologische Abfolge Bamm - Bann - Bansberg - Basberg. Im späten Mittelalter findet sich der Name „Bamme" verschiedentlich noch als Beiname von Personen, die offenbar von dem Ort Bamm stammen. So überträgt am 20. August 1331 ein gewisser Wailwayn vain Bamme mit seiner Frau Martha seine Eigengüter Menzychhoven an Gerhard, Herrn von Blankenheim und erhält diese als Mannlehen zurück *6. Das genannte Gut Menzighofen ist ebenfalls wüst gefallen und eventuell am oberen Ahbach südlich von Uedelhoven (Kr. Euskirchen) zu lokalisieren, wie die dortigen Flurnamen „Menzinger Bach" und „In Mensigerpesch" nahe legen. Im Jahr 1399 tritt dann ein Junker Gerhart van Bamme als Zeuge und Mitsiegler in einem Ehevertrag zwischen Wilhelm von Loen und Elisabeth, Tochter des Gerhard von Blankenheim, Kasselburg und Gerolstein in Erscheinung *7. Schließlich wird um 1420 ein Gerhard von Bamme als Besitzer eines Burghauses zu Münstereifel genannt *8. Unklar bleibt freilich, ob die genannten Personen noch selbst in der Siedlung Bamm gelebt oder lediglich ihren Namen von dort haben. In dem Aueler Weistum, das wohl aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts stammt, ist sodann zu lesen: „Binnen dem hochweißthumb des hoffs Awell weist man dem herrn von Gerhardtstein alß hochrichter vnd gewaltherr den fundt vnd prundt vom himmell biß in den grundt. So ist auch noch etwaß vnderscheidts dabinnen, alß der hoff" von Bamden.. ." *9. Die nunmehr aufgetauchten Lehensurkunden von 1514 und 1584 sind, soweit ersichtlich, die letzten Nachweise des Ortes Bamm, danach verlieren sich seine Spuren im Dunkel der Zeiten.
Leider enthalten die Urkunden keinen Hinweis darauf, wo genau der ehemalige Hof „Bamm" gestanden hat. Man kann ihn nur ungefähr im Bereich der heutigen Aueler Gemarkungslagen „Auf Bammerflur", „In der Bammerwies", „Bommberg" bzw. „Auf der Hofft" verorten (vgl. Lageplan / Abbildung). Wegen der erforderlichen Wasserversorgung könnte der Hof in der Nähe der starken Hangquelle östlich vom Steinbeuel gestanden haben oder an dem kleinen, namenlosen Bach, der südwestlich vom Steinbeuel entspringt und nach einem Kilometer in den Tieferbach mündet. Alternativ wäre als Standort der „Villa Bamma" eine römerzeitliche Trümmerstelle zu erwägen, die sich auf einer Anhöhe an der Gemarkungsgrenze zwischen Auel und Basberg in den Lagen „Auf Bammerflur" und „Maifelderheck" befindet. Es ist bekannt, dass in nachrömischer Zeit die ersten Siedler sich oft in oder in der Nähe einer ehemaligen villa rustica ansiedelten. Ein Indiz hierfür könnten zahlreiche mittelalterliche Scherben sein, die ich bei Begehungen auf der römischen Siedlungsstelle gefunden habe.
Auch für den Zeitpunkt der Gründung bzw. der Urbarmachung des Bammer Hofs enthalten die Urkunden von 1514/84 keine Hinweise - was freilich auch nicht zu erwarten ist. Ausgehend von der regionalen Siedlungsgeschichte spricht nichts dagegen, in der „Villa Bamma" eine frühmittelalterliche Gründung fränkischer Siedler zu sehen. Möglicherweise ist sie als Schenkung eines karolingischen Herren in den Altbesitz der Abtei Prüm (gegründet 721/752) gekommen. Wie bereits ausgeführt, wird die „Villa Bamma" (zusammen mit dem Dorf Steffeln) erstmals in einem Prekarievertrag zwischen der Abtei Prüm und dem Edlen Ramengar und seiner Ehefrau Adalgard aus dem Jahr 943 erwähnt. Seit dieser Zeit hat der Hof auf dem Bamm stets unter der Lehensherrschaft von Prüm gestanden. Interessante Ansätze ergeben sich aus den beiden Lehensurkunden jedoch zu der Frage, wann der Hof Bamm wüst gefallen ist. Bestimmtes lässt sich hierzu zwar auch nicht sagen, aber immerhin wird bereits in der Urkunde von 1514 das Land als „meisttheils wuest" bezeichnet, eine Feststellung, die 1584 wiederholt wird. Man muss also annehmen, dass das Lehen zum Zeitpunkt der ersten Urkunde schon einige Generationen lang nicht mehr ordnungsgemäß oder nicht mehr auf der gesamten Fläche bewirtschaftet worden ist. Vermutlich wurden, wenn überhaupt, nur noch die ertragreichen Ackerflächen genutzt und die übrigen Flächen entweder ganz aufgelassen oder nur noch extensiv bewirtschaftet, etwa als Schiffelland oder Hutung (Waldweide). Wie die Tranchot-Karte von 1809 ausweist, waren noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts größere Areale nördlich von Auel Heideland („Bruyeres"). Dagegen könnten die bachnahen Wiesenflächen nach wie vor gemäht worden sein, worauf die erwähnten neun bis zehn Wagen Heuertrag hindeuten - zumal der Bewirtschaftungsaufwand dafür vergleichsweise gering war. In einem größeren Rahmen könnte man für das Wüst-Fallen von Siedlungen und Landwirtschaftsflächen das Ende des mittelalterlichen Klimaoptimums heranziehen, welches von etwa 900 bis 1400 n. Chr. angedauert hat. Ein Wüst-Fallen um oder kurz nach 1400 würde jedenfalls gut zu dem beschriebenen Zustand des Lehens im Jahr 1514 passen. Auch wird man die große Pestepidemie 1347 - 1351, der in Europa immerhin ein Drittel der Bevölkerung zum Opfer gefallen ist, für den Untergang der Siedlung Bamm in Betracht ziehen müssen. Im Allgemeinen bietet die historische Geografie verschiedene Erklärungen für die Entstehung von Wüstungen, so die Konzentrations-, Fehlsiedlungs- und Agrarkrisentheorie. Gleich welche davon hier zutreffen mag, so ist doch die Auflassung des Bammer Hofs beileibe kein Einzelschicksal, sondern fast schon ein regelhaftes Vorkommnis in der näheren Umgebung, wie die zahlreichen urkundlich bekannten Wüstungen (Bremden/Bremspert und Underbechem/ Underbach bei Duppach, Philipshof bei Basberg; Scindalasceiz/Schindelscheid bei Kalenborn) oder anhand von Flurnamen erschließbaren Wüstungen (Merscheid, Mannerscheid und Walhausen bei Steffeln; Al(t)scheid, Herschelt und evtl. Dessingen bei Kalenborn-Scheuern) nachdrücklich belegen *10.
So mag auch der Hof Bamm gegen Ende des Mittelalters, vielleicht im Laufe des 15. Jahrhunderts aufgelassen worden sein. Dem steht die o. a. Erwähnung des „hoff von Bamden" im Aueler Weistum aus dem 16. Jh. nicht entgegen, da Weistümer bekanntlich vor ihrer ersten schriftlichen Fixierung schon lange vorher mündlich tradiert wurden. Damit könnte der Wohnplatz immerhin fünf oder sechs Jahrhunderte, vielleicht sogar länger bestanden haben, bevor er aufgegeben und verlassen worden ist. Auf jeden Fall ist die bisher in der lokalen Forschung vertretene Auffassung, die Siedlung Bamm sei vermutlich erst in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts wüst gefallen, so nicht mehr zu halten. Nachdem der Hof Bamm und der größere Teil seiner Wirtschaftsflächen wüst gefallen war, hat er dennoch als rechtlich und wirtschaftlich eigenständiger Bezirk unter der Lehensherrschaft des Klosters Prüm weiterhin Bestand gehabt, wie die Reverse von 1514/84 belegen. Erst zu einem späteren, nicht genau fassbaren Zeitpunkt im 17. oder 18. Jahrhundert, spätestens aber mit dem Ende der Feudalzeit (Aufhebung der Abtei Prüm durch die Franzosen im Jahr 1794) ist das Prümische Lehen erloschen. Der Grund und Boden ist anschließend in den Gemeindebezirk des „Gerichts Auwell" einbezogen worden.
Die beiden Lehens-Reverse tragen hierzu leider nichts wesentlich Neues bei. Lediglich die Urkunde von 1584 enthält eine neue Schreibvariante des Namens in der Form „Bann". Somit begegnen uns in den derzeit bekannten Schriftzeugnissen „villa bamma" (946), „Wailwayn vain Bamme" (1331), Gerhard van Bamme (1399), „hoff von Bamden" (16. Jh.), „hoeff zo bame" (1514) „Hoff zu Bann" (1584) und in den modernen Kartenwerken „Auf Bammerflur", „In der Bammerwies" sowie „Bommberg". In der Mundart der Aueler Dorfbewohner heißt die Lokalität heute „Op dem Bamm", „Bammer Bersch" bzw. „Bammer Wiss". Bereits an anderer Stelle (o. a. Internetseite) habe ich einen Vorschlag zur Namensdeutung gemacht. Demnach kommt in Analogie zu anderen frühmittelalterlichen („fränkischen") Ortsgründungen der Eigenname des Gründers oder ersten Besitzers der Ansiedlung in Betracht. Der Name „Villa Bamma" wäre damit zu deuten als „Dorf des Bamm(a)". Eine andere Erklärung des Namens bringt dagegen W. Grasediek (a. a. O., Anm. 32) in Anlehnung an den renommierten Flurnamen-Forscher Heinrich Dittmaier ins Spiel (wobei die Zuordnung des Wortstamms „Bam" zu „Band/Bend/Benden" allerdings nicht ganz klar ist; die Lautverschiebung von „nd" zu „m" wäre noch zu erklären). Nach Dittmaiers Rheinischem Wörterbuch, Band 1, Sp. 436 ist der Flurname „Bänd, Band, Banden" mit seinen diversen Varianten aus dem mittellateinischen „banimentum / banementum" abzuleiten und hat die Bedeutung „vom Wasser durchflossene oder am Bach liegende, nicht eingefriedete, baumlose Heuwiese, Bachwiese, meist abgelegen; Wiese im Talgrund, die sich durch Feuchtigkeit auszeichnet, vielfach mit Binsen bestanden; Heuwiese, die zeitweise gegen Beweidung gebannt, gesperrt war". In der Tat trifft diese Beschreibung auf die örtliche Topografie - zumindest auf das Gebiet „In der Bammerwiese" - recht genau zu. Die in den Lehensreversen genannten neun oder zehn Wagen Heuertrag unterstützen diese Deutung nachdrücklich. Gerade die Bezeichnung „Hoff zu Bann" von 1584 lässt diese Ableitung plausibel erscheinen, wobei dieser Name allerdings der einzige bekannte Nachweis mit „n" ist und den zahlreichen älteren und neueren Schreib-/Sprechweisen mit „m" gegenüber steht (wenn man nicht auch noch den Theoderich von Bansberg von 1262/1281 heranziehen will). „Bann" könnte daher auch bloß ein Schreibfehler sein. Ein eindeutiges Urteil über die tatsächliche Herkunft und Bedeutung des Namens „Bamm" ist somit vorerst nicht möglich.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Lehens-Urkunden von 1514 und 1584 einige bisher nicht bekannte Fakten zur Wüstung Bamm geliefert haben. Weitergehende Antworten auf die Fragen: Von wann bis wann hat die Siedlung bestanden? Wo genau lag der Hof? Wer waren die Bewohner und Besitzer? lassen sich wohl nur finden, wenn neue Urkunden oder Bodenfunde auftauchen. So bleibt die Wüstung Bamm auch weiterhin in wesentlichen Punkten rätselhaft. Aber ist es nicht gerade diese Aura des Geheimnisvollen, die uns an versunkenen Orten so fasziniert?