Auseinandersetzung auf der Glaadter Burg im Jahr 1695

von Hubert Pitzen, Stadtkyll


Was geschah?

Auf der idyllisch im Kylltal gelegenen hochgräflichen schlossähnlichen Burganlage in der Nähe des Dorfes Glaadt kommt es im März 1695 zu einer handfesten Auseinandersetzung. Beteiligte sind der im Dienst des Grafen von Manderscheid-Blankenheim stehende Trompeter Jean Carl einerseits und verschiedene Bedienstete des Grafen von Königsegg-Rothenfels andererseits.


Ort des Geschehens:

Seit der Manderscheider Teilung 1488 waren die Grafen von Manderscheid-Blankenheim Besitzer der Burg, dem Zentralort der Herrschaft Jünkerath. Das Dorf Jünkerath existierte noch nicht. *1 In den Jahren 1726 - 1735 erhielt die Burganlage durch massive Renovierungsmaßnahmen des Grafen Franz Georg das Aussehen eines Wasserschlosses. Wassergräben an drei Seiten und die Kyll *2 begrenzten das Schlossareal. Ein Feuerinferno im Jahre 1737 zerstörte das Schloss, das bis auf den heutigen Tag Ruine geblieben ist. Bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts dienten die Überreste als Steinbruch. Heute lassen sich die ursprünglichen Dimensionen des Schlosses nur noch erahnen. Diverse Sagen, Erzählungen und Gedichte künden vom Untergang des Schlosses durch einen Blitzstrahl als ein Strafgericht Gottes.


Die Besitzer der Burg zum damaligen Zeitpunkt:

Nach der Machtübernahme des Grafen Franz Georg (*1676 +1731) über die Blankenheimer Besitzungen im Jahre 1694 war dieser offiziell „Herr" über die Burganlage und ihre Bewohner. Nur selten hielt er sich hier auf. Nach seiner Heirat mit der Gräfin Johanna von Königsegg-Rothenfels *3 beschäftigte man auch Bedienstete des königseggschen Grafen. Im Übrigen vermählte sich auch der letzte Graf der Manderscheid-Gerolsteiner Linie, Karl Ferdinand, mit einer Gräfin (Maria Katharina) aus dem Hause Königsegg-Rothenfels. Nachdem er seiner 50-jährigen Herrschaft im Jahre 1694 entsagt hatte, lebte der Manderscheid-Blankenheimer „Altgraf' Salentin Ernst (* 1630 t 1705) auf der Glaadter Burg bis zu seinem Tod 1705. *4 Salentin Ernst hatte 1687 die Jünkerather Eisenhütte und in Glaadt eine Knaben- und Mädchenschule 1691 fundiert. *5


Die aktiv handelnden Personen:

Die Protagonisten waren der Trompeter Jean Carl und der königseggsche Koch, dessen Name unerwähnt bleibt. In verschiedenen Blankenheim-Jünkerather Haus- und Hofordnungen jener Zeit finden viele Hofämter und deren Aufgabenbereiche Erwähnung. Trompeter sucht man jedoch vergeblich. Sicherlich hatte ein Trompeter die Aufgabe, bei festlichen Anlässen aufzutreten. Auch bestand sein Betätigungsfeld darin, die Burgbewohner vor Gefahren zu warnen, vor allem bei ausbrechenden Bränden. Über die Tätigkeiten eines Kochs finden sich in den Hofordnungen und Ministerialstatu-ten viele Betreffe. So hatte ein Koch mit dem Rentmeister den Speiseplan zu koordinieren. Kellner (Burgverwalter, Stellvertreter des Rentmeisters) und Rentmeister informierten den Koch, wenn Gäste oder Bauleute angemeldet waren. Hierzu sollte alles Nötige bereitgestellt werden, damit nicht zu viel und auch nicht zu wenig gekocht werde. Dann oblag dem Koch das ordentliche Anrichten des gräflichen Tisches. Dazu heißt es wörtlich:

„Item sall unser koch fleissig acht nemen, dass alle speise, so von unserem Disch abgenommen, zwischen der stoben [Stube]und kuchen [Küche] nit weg verrucket werde und auch alles, was zu unserem Disch wiederum ver-wahrlich hersetzen und vom ubrigen unserem hoffgesindeanrichten [...]."

Zu ganz bestimmten Tageszeiten, die im Sommer beziehungsweise im Winter differierten, war das Morgen-, Mittag- und Abendmahl anzurichten. Das Mittagsmahl bestand meist aus einer Haferbreisuppe; wobei am Abend hauptsächlich Gemüse auf dem Tisch bereitstand. Fleisch reichte man nur an Sonn- und Feiertagen. Allgemeine Verhaltensregeln in Bezug auf das Betreten der Küche finden sich in der Blankenheim-Jünkerather Hausordnung (§ 24):

„Wer ine die Kuchen [Küche] nit zu thun, sal darauss bleiben, es sey dan rentmeister und kellner, die darinnen zu thun haben, uff das der koch nit in seinem Kochen verirret und auch ein jeder nit zugreiffen müge."

Somit unterstand der Koch direkt dem Rentmeister und Kellner. Außerdem oblag ihm die Aufsicht über das Löschen des Herdfeuers. Verbliebe noch die Anmerkung, dass der Koch seine Gehilfen an Sonn- und Feiertagen anzuhalten hatte, in die Kirche zu gehen, um Messe und Predigt zu hören. *6


Schlossruine Jünkerath Das Foto von 1871 zeigt noch das Schlosstor mit Rundbogen (Mitte) und die noch imposanten Überreste des Westfront-Flügels mit seinen Rundbogenfenstern.


Zeugen des Vorfalls:

Sowohl Manderscheid-Blankenheimer als auch königseggsche Bedienstete (Lakaien) hatten aktiv oder inaktiv in die Ausschreitungen eingegriffen oder diesen beigewohnt. Sie werden meist bei ihren Vornamen genannt. Welches Hofamt sie bekleideten, erschließt sich in den meisten Fällen nicht. Dafür wird ein „Küchenschreiber" ohne Namen genannt. Ein Johannes Müller bekleidete das Amt eines Manderscheid-Blankenheimer Hofkochs. Somit wird ersichtlich, dass beide Grafenfamilien eigene Köche unterhielten. In den Zeugenstand werden zitiert: Königseggsche Lakaien: Caspar und Johannes Adolph Manderscheid-Blankenheimer Lakaien: Heinrich und Jupp

Ein Jäger namens Peter kann nicht eindeutig den Parteien zugeordnet werden. Außerdem hatten die beiden Protagonisten zu erscheinen. Die in die Auseinandersetzung invol-vierte Ehefrau des Trompeters wird nicht gehört. Hatten Frauen damals noch kein Aussagerecht? Ebenso überrascht die Nichtaussage des Schlosskommandanten Mastiaux, der in die noch zu schildernde Rauferei eingriff. Vermutlich gehört er zum Befragungsteam beim später abgehaltenen „Examen".


Der juristische Aspekt

Verfehlungen von Hofbediensteten hatten Strafen zur Folge. Maßstab für ihre Verhaltensweisen stellen die Haus-und Hofordnungen dar, die das zu ahnende Vergehen detailliert beschreiben. Oberstes Gebot für alle Burg- und Schlossbewohner war der Erhalt des „Burgfriedens". Wer ihn störte, musste mit drastischen Sanktionen rechnen. In verschiedenen Paragrafen der Blank-heimer Hofordnung von 1615 findet sich die Angabe von Straftatbeständen, deren strafrechtliche Sanktionierung bleibt jedoch diffus:

§ 3: Alle schandbaren, unnützen Worte und Gebärden [...], die Ärgernis Ursach geben, werden nicht geduldet.

§ 4: Leichtfertige Völlerei, Trunkenheit und Verschwendung, denen Mord, Unzucht und dergleichen entspringen, sind verboten. Die Gesetzesbrecher werden „hochlich gestrafft".

§ 5: Bei schwerer Strafe ist dem Hofgesinde „alleshadern, zancken, schmehen [...] verhütten".

Der für den Vorfall zutreffendste Artikel 6 bestimmte:

„[...]zu erhaltungh dess uralten wohlher-gehrachten hurgfriedens allhie, wenn einer werhaffteperson, ess seye ein diener, handwerksmann oder gesell in diesem schloss mit der faust schlagen oder mit ehrenrurigen schmehungen und scheltworten verletzen oder antasten wurde, der solle nach hefindungh [Untersuchung] mit ernst gestraffet werden [...]". Diese Hausordnungsparagrafen hatte die Gräfin Maria Ursula von Leiningen-Dags-burg ein Jahr nach dem Tod ihres Gatten, des Grafen Arnold von Manderscheid-Blankenheim (* 1546 - 1614) auf den Weg gebracht.


Spielkarte aus dem „Hofämterspiel", einem der frühesten Kartenspiele.


Die Befragung (Examen)

So hatte sicherlich ihr Enkel, Graf Salentin Ernst, die Haus- und Hofordnung von 1615 als Grundlage der juristischen Aufarbeitung der Auseinandersetzung genommen. Wer die Befragung leitete, bleibt unklar. Möglicherweise lud man Zeugen vor den Kommandanten und seinen Schreiber, der die Einlassungen der „Streithähne" und Zeugen der Nachwelt erhalten sollte. Oder war es Graf Salentin Ernst höchst persönlich, der zu diesem Zeitpunkt, wie oben erwähnt, auf der Glaadter Burg seinen Lebensabend verbrachte?

Der Reigen der Befragungen beginnt mit dem Trompeter Jean Carl, einem direkt Beteiligten. Er habe eine Wette mit dem königseggschen Koch abgeschlossen, die besagte, dass es ihm gelingen würde, den Koch mit einer Hand zu Boden zu werfen. Der Koch habe ein Maß Wein dagegen gewettet. Nachdem er die Wette gewonnen hatte, habe der Koch aus „Kurzweil" und einer Portion „Wut im Bauch" angefangen, ihn hinterrücks an Kopf und Hals zu packen, um ihn niederzureißen. Zeugen des Vorfalls seien die königseggschen Bediensteten Caspar und Johannes Adolph gewesen, die den Koch ermunterten, „wacker zuzuschlagen". So sei schnell aus Spaß Ernst geworden. Beim verzweifelten Versuch, sich loszureißen, seien die beiden Lakaien dem Koch zu Hilfe gekommen. Er habe die drei Gegner mit „Hundsfotter", „Schurken" und „Schelmen" tituliert, weil sie ihm zu dritt „zu leib gegangen" seien. Hätten sie ihn einer nach dem anderen attackiert, dann hätte er sie für „rechtschaffene Kerls" angesehen. Heute ist die damals gängige Beleidigung „Hundsfott(er)" noch nicht gänzlich aus dem Schmähwortgebrauch verschwunden; allerdings bedient man sich anderer Ausdrücke aus der Fäkalsprache. „Hundsfotter" war zu jener Zeit eine deftige Verleumdung. Auch das Wort „Schelm", das heute (nach Duden) einen immer zu Späßen und Neckereien aufgelegten Menschen beschreibt, war damals negativ besetzt. „Schelm" bezeichnete einen durchtriebenen, hinterlistigen und unangenehmen Zeitgenossen. Diese, vom Trompeter verwendeten Schimpfworte, saßen bei den Gescholtenen wie ein Stachel fest.

Schließlich kommt der Trompeter auf den nachfolgenden Abend zu sprechen. Als er die Dienerstube zwecks Einnahme des Abendmahlzeit betrat, habe der bereits anwesende Caspar einen Zinnteller ergriffen und ihm gedroht, ihn damit zu erschlagen. Nach wie vor, so der Trompeter, halte er die drei für „Hundsfotter", „Schelme" und „Schurken". Nur wenn alle drei einzeln vor ihn träten und sich entschuldigten, sei er bereit, eine Satisfaktion *7 abzugeben. Doch als der Wortwechsel zu eskalieren drohte und sich die beiden „an den Köpfen kriegen" wollten, sei der anwesende Schlosskommandant *8 Mastiaux zwischen ihn und Caspar gegangen.

Am folgenden Morgen, so die Aussage des Trompeters, sei Johannes Adolph in seiner Schlafkammer erschienen und habe zu verstehen gegeben, dass er „sich wohl erinnere", was gestern Abend vorgefallen sei. Daher wolle er und Caspar sich sogleich mit ihren Degen voraus nach Glaadt *9 begeben, um sich dort mit ihm zu duellieren. *10 Wo das Duell in Glaadt hätte ausgetragen werden sollen, verrät die Archivalie nicht. Die Aufforderung zum Duell habe er prompt angenommen und versprochen, ihnen zu folgen. Als er nun zum Burgtor geschritten sei, um das Burgareal zu verlassen, habe er vom Torwächter erfahren, dass seine Kontrahenten die Burg bereits verlassen hatten. Doch er selbst, so der gräfliche Befehl, habe keine Erlaubnis, sich zu entfernen. Hiernach habe er sich auf seine Stube zurückgezogen.

Dann erscheint ein Jäger namens Peter zur Befragung, der allerdings vorweg klarstellt, dass er bei Streitbeginn nicht anwesend gewesen sei. Er sei erst Zeuge geworden, als der Koch den Trompeter hinterrücks am Hals gepackt habe, um ihn niederzureißen. Weil er der Auseinandersetzung nicht mehr beiwohnen wollte, habe er sich entfernt und weiter nichts gehört und gesehen. Den Ablauf des abendlichen Geschehens könne er bestätigen.

Erst dann kommt der zweite Protagonist zum Zuge, der beim ursprünglichen „Wettkampf mitgemacht hatte: der Koch. Seine Einlassungen offenbaren neue Aspekte der Auseinandersetzung mit dem Trompeter. Alles habe mit einem Kartenspiel begonnen, wobei man auch kräftig dem Alkohol zusprach. Der anwesende „Bottelierer" *11 habe auf eine Beendigung des Gelages gedrängt. Schließlich sei die Szenerie zu einer handfesten Rauferei eskaliert, wobei Caspar den Trompeter und ihn dreimal voneinander getrennt habe. Darüber habe sich der Trompeter so in Rage versetzt, dass er die mehrmals erwähnten Beleidigungen losließ. Über den ganzen Handel sei des Trompeters Frau hinzugekommen und habe ihn ins Gesicht geschlagen, sodass das Blut aus der Nase tropfte.

Abends sei der Trompeter in die Stube getreten. Als er sich niedersetzen wollte, habe Caspar ihm gesagt, der Donner solle ihn erschlagen, wobei er ihm einen Teller an den Kopf werfen wollte. Die Gegenreaktion bestand aus dem Ausspruch der zitierten Schimpfwörter. Eine drohende Rauferei sei unterbunden worden. Als nächsten direkt Beteiligten lässt man Caspar vortreten. Er bestätigt, dass sich Trompeter und Koch über ein Kartenspiel in die „Haare gerieten". Streitobjekt soll ein der Gräfin gehörendes Stück Kreide gewesen sein. Es sei zu Handgreiflichkeiten gekommen, bis der Trompeter „den Degen gefordert" habe. Nach den verbalen Beleidigungen des Trompeters sei die Rauferei eskaliert. Inzwischen sei auch die Frau des Trompeters hinzugekommen und als die Streithähne auf dem Boden landeten, habe die Frau den Koch mit Fäusten traktiert. Erst als er die Frau mit einem „Rindsstock" auf die Hände geschlagen habe, sei diese „abgewichen".

Nun kommt Johannes Adolph, königsegg-scher Bediensteter, zu Wort. Als er gestern, von Bettingen *12 kommend, in der Glaadter Burg eintraf, sei der Trompeter mit den königseggschen Lakaien in Streit geraten und hätte diese auf Tiefste beleidigt. Er selbst habe dem Trompeter „in die Parade gefahren" und sich geäußert, der Graf von Königsegg beschäftige ehrliche und rechtschaffene Leute. Darauf wurde auch er mit Schimpfkanonaden bedacht. Schließlich habe man „den Degen gefordert". Am nächsten Morgen sei er ins Zimmer des Trompeters getreten mit der Frage, ob er noch wisse, was am gestrigen Abend vorgefallen wäre und was er in Bezug auf das Duell gesagt hätte. Er (Adolph) wolle nun beweisen, dass er ein ehrlicher Kerl sei und forderte den Trompeter zum Duell auf. Hierauf habe er und Caspar sich mit dem Degen an der Seite zum Burgtor begeben und sie seien nach Glaadt gegangen, um auf den Trompeter zu warten. Doch dann sei plötzlich Heinrich, ein Lakai des Grafen Franz Georg, zu ihnen gekommen und habe sie aufgefordert, auf Befehl des Grafen Salen-tin Ernst, zur Burg zurückzukehren. Sofort hätten die beiden „pariert".

Dann tritt Lakai Jupp in den Zeugenstand und beteuert, wenig über den Streit zu wissen. Nur soviel: Trompeter und Koch hätten sich mit einem Kartenspiel die Zeit vertrieben und seien dabei „voll" gewesen. Schließlich sei es zu Beleidigungen gekommen, wobei er aber nicht wisse, wer der Urheber gewesen sei. Jedenfalls seien sie sich „in die Haare geraten". Dann habe er noch gehört, dass Johannes Adolph beweisen wolle, dass der Graf von Königsegg-Rothenfels keine „Hundsfotter" und „Schurken" beschäftige. Nun erst wird evident, wie die Beleidigungen gegenüber den königseggschen Lakaien auch die gräfliche Familien tangierten. Zum Schluss gibt Johannes Adolph zu Protokoll: Von der abendlichen Auseinandersetzung wisse er nichts; man solle hierüber den Lakaien Heinrich und den Küchenschreiber *13 vernehmen, die der Rauferei beigewohnt hätten.

Heinrich, Bediensteter des Grafen von Manderscheid-Blankenheim, bestätigte im Grunde genommen die Handgreiflichkeiten und Beleidigungsattacken. Er könne aber nicht die Beleidigung aller königseggschen Bediensteten durch den Trompeter bezeugen. Auch der Küchenschreiber bestätigte mit seiner Schilderung das bisher Bekannte. Hofkoch *14 Johannes Müller tritt als Letzter in den Zeugenstand und verkündet wörtlich:

„[...] dass gestern abend Johannes Adolph zu ihnen an den Tisch kommen und erzehlet, wie das der Trompeter ihn und Caspar affrontiret [ beleidigen] und ihren Koch mit Haaren herunter gezogen, auch so wol ihn als auch Casparen einen Hundsvott gescholten, welches er nit dulden gedenke, ehender wolle [er] seinen Abschied begehren und dan seine Satisfaction suchen. Darauff hette Caspar gesagt, er wolle dem Trompeter so bald ahm Tisch kommen, solches vorwerffen. Als der Trompeter nun [...] kommen, hab Caspar selbigem vorgehalten, was er zu affrontieren und zu schelten habe. Da habe der Trompeter mit einer Hand auff den Tisch geschlagen mit sagen, ja sie weren Hundsvotter. Caspar habe nun zweien Teller [genommen] und dieselben dem Trompeter ahn Kopf werffen gedrohet, daruber der Trompeter aufgesprungen und sie beyde sich mit den Köpfen greifen wollen, weren aber von Mastiaux daran gehindert worden [...]."

Damit hatten alle in den Fall verstrickten Personen ihre Einlassungen getätigt. Nach Verlesung des Vernehmungsprotokolls befahl Graf Salentin Ernst, dem Trompeter den Arrest anzukündigen und „ihn in die Wacht" *15 zu nehmen.

Nun hatte allerdings auch noch der Graf von Königsegg-Rothenfels seine „Verordnung" zu treffen, da eine solche „weitläufige Streitigkeit auff" hiesigem Hochgr. Haus anzufangen sich nit gehoeret".

Eine Kopie des Protokolls war nun dem Grafen zuzustellen mit der gleichzeitigen Anmerkung, dass der Trompeter wegen des Scheltens in die „Wacht und Arrest" gesetzt worden sei. Was nun „Ihro Excellenz Graf von Königsegg vor Satisfaction wegen seinen Bedienten und Scheltens halber verlanget, soll alsobald verordnet werden und bis dahin derselbe in Arrest verbleiben soll". Über den weiteren Verlauf der Angelegenheit und insbesondere über die Stellungnahme des Grafen von Königsegg schweigen sich die Quellen aus.


Gladter Burg: Detail einer kolorierten Postkarte aus dem Jahre 1914. Von der Westfront ist durch Steinbrucharbeiten nicht viel übrig geblieben.


Quellen:


Archivalie:

  • LHA Koblenz; Best. 29 F (Herrschaft Jünkerath), Nr. 111

  • Verweise

    1. Die Gemeinde Jünkerath entstand erst 1930 aus Gebietsteilen der Gemeinden Glaadt, Schüller, Feusdorf und Gonnersdorf.
    2. Erst durch den Bahnbau der Eifelstrecke 1870/71 wurde die Kyll verlegt und begradigt.
    3. Die Grafschaft Königsegg-Rothenfels war ursprünglich in der Residenzstadt Immenstadt (Allgäu) beheimatet.
    4. Graf Salentin Ernst wird auch als der „Wohltäter von Jünkerath und Glaadt" bezeichnet.
    5. Vgl. diverse Jahrbuch-Beiträge von Hubert Pitzen der letzten Jahre.
    6. In Jünkerath betraf dies die Burgkapelle bzw. die Glaadter Kirche.
    7. Ehrenerklärung oder Aufforderung zu einem Duell
    8. Schlosskommandanten übernahmen in Abwesenheit der Herrschaft deren Weisungsbefugnisse,
    9. Circa 15 Minuten Fußweg von der Burg zum Dörfchen Glaadt
    10. Das Gebot des „Burgfriedens" verbot ein Duell im Bereich der Burganlage.
    11. Bottelierer= Bierbrauer. In der Nähe der Burg befanden sich ein Brau- und Backhaus.
    12. Bei Bitburg gelegen
    13. Der Küchenschreiber war für alle Ausgaben der Küche verantwortlich.
    14. Johannes Müller war wohl für die Versorgung der Blankeimer Bediensteten zuständig.
    15. Gewahrsam