Die ältesten Bleckhausener mit Namen

von Matthias Heinen, Bleckhausen


Nachdem 2018 hier im Heimatjahrbuch die Urkunde der Ersterwähnung des Ortes Bleckhausen von 1334 vorgestellt wurde, folgte in der Ausgabe von 2019 die Fundationsurkunde der Bleckhausener Kapelle von 1357. Es sollen nun mit diesem Beitrag weitere frühe Urkunden vorgestellt werden, die in einer besonderen Weise Bezug auf Bleckhausen nehmen und deswegen nicht weniger zur Ortsgeschichte gehören. Da es keine urkundlichen Belege gibt, die von einem weiteren Bleckhausen im hiesigen Raum berichten, beziehen sich unsere Urkunden wohl zweifellos auf das heutige Bleckhausen.

In den nun hier folgenden sieben Urkunden von 1337-1405 geht es nicht direkt um den Ort Bleckhausen selbst. Die Schriftstücke berichten von Personen, denen zu ihrem einfachen Vornamen ein „von Bleckhausen" als Beiname beigefügt wurde. Also lange bevor wir die Namen der eigentlichen frühen Einwohnerschaft von Bleckhausen kennen, sind uns einzelne Personen urkundlich überliefert, die klar und deutlich durch ihren Beinamen bekunden, dass sie etwas mit Bleckhausen verbindet.

Diese Betonung „von Bleckhausen" in deutschen Texten und in lateinischen Urkunden dann als „de Bleckhausen" hat hier nicht die Bedeutung mit dem "von" bei Personen aus dem echten Adel. Im ausgehenden Mittelalter wurde es auch für die bäuerliche Bevölkerung und Handwerkerschaft auf dem Lande einfach notwendig, dass sie einen Zweitnamen brauchten. Bis dahin war es im deutschsprachigen Raum einfach üblich, dass man mit einem Rufnamen auskam. Was lag also näher, wenn sich jemand außerhalb seines Geburtsortes oder ganz in der „Fremde" niederließ, dass der Ort seiner Herkunft oder das Gewerbe welches ihn ernährte, zu seinem Zweitnamen wurde. Mit der Zeit, spätestens nach zwei, drei Generation ließ man das „von" im Namen dann weg und der Herkunftsname als Beiname hatte dann oft für immer als Familienname seine Gültigkeit. Als Familienname spielt der Ortsname Bleckhausen im Vergleich zu anderen Ortsnamen im hiesigen Raum und auch landesweit kaum eine Rolle. Als offizieller Familienname finden wir ihn erstmalig im Bettenfelder Gerichtsbuch, *1 dort ist um 1550 ein Eintrag folgenden Inhalts niedergeschrieben. „Item (ebenso), es ist zu wissen, dass Bleckhausen Johanns Sohn, Herr Johann *2 verkauft hat sein angebührendes Teil an dem Kesselers Erbe, gelegen zu Bettenfeld, seinen nächsten Erben, nämlich Theis (Matthias) Zirvais, Paulus Hans, seines Bruders Theis Kinder und Kamers Theis und Gerten Hans und seinen Erben, auch Koentenzen Ternus (Maternus) und Zehntzen Johann" ... usw. Johann Bleckhausen müsste wohl um 1480 geboren sein und sein Sohn, der im Text explicit mit Herr *3 angesprochen wird, um 1510/15. Von 1586 - 1610 wirkte ein Bleckhausen Peter als Pfarrer in Besseringen bei Mettlach und 1611 lebt in Dudeldorf ein Bleckhausen Matthias *4, er gehört zu jenen Bürgern, die dort die Einwohnerschaft steuerlich zu taxieren hatten. Als Familienname kann der Ortsname Bleckhausen aber nur in Manderscheid *5 auf eine durchgehende Tradition bis in die Zeit um 1600 zurückblicken.

Den Anfang macht eine Himmeroder Urkunde von 1337, also drei Jahre nach der Ersterwähnung von Bleckhausen. Wir erfahren aus dieser, dass ein Johann von Bleckhausen und seine Frau Elisabeth, die in Landscheid wohnen, dort Ländereien der Abtei Himmerod als Pächter übernehmen und bewirtschaften wollen.

Johannes und Elisabeth leben also schon vor ihrem Vertrag mit Himmerod in Landscheid. In diesem ersten Fall bleibt uns bereits die Frage unbeantwortet: Kam Johann erst durch seine Heirat nach Landscheid oder waren es seine Eltern? Sein Beiname belegt uns aber, dass bei ihm eine direkte Verbindung nach Bleckhausen besteht.


1337 April 27

Johannes von Bleckhausen (Blechusen) und seine Frau Elisabeth, wohnhaft in Landscheid (Langescheyt), bekunden, dass Hermann, Mönch und Portarius des Zisterzienserklosters Himmerod, Diözese Trier, ihnen zehn Morgen Ackerland in der Gemarkung von Landscheid verpachtet hat: einen Morgen auf der Gullin, einen im Sanel, einen bei dem Alzenborn und zwei bei dem Altenbruch, ferner einen am Sulenborn, einen am Diedenau, einen am Himmeroder Weg, einen auf Hachenrayt, die also insgesamt zehn Morgen betragen. Außerdem haben sie dort zwei Stücke Wiese gepachtet: eines in der Suiten, und das zweite am Mulenberg, die zusammen ein halbes Fuder Heu bringen. Die Pachtgebühr beträgt jährlich ein Malter gutes Korn und zwölf Trierer Denare, die jeweils am Fest St. Paulin (31. Aug.) zu liefern sind. Dazu kommt noch eine Getreideabgabe von einem Malter am 1. Okt. für den Portarius. Die Pächter wollen keines der Pachtstücke aufgeben und gegebenfalls nur im Ganzen darauf verzichten. Sie versprechen Gewähr und bitten ihren Pleban von Gransdorf um das Siegel. Der Pleban kündigt sein Siegel an. Datum 1337 April 27 (in dominica Quasi modo geniti) *6

Unsere nächste Urkunde aus dem Jahre 1343 berichtet uns von einen Wilhelm. Er ist ein Sohn des verstorbenen Trierer Bürgers Johann von Bleckhausen. Wilhelm verkauft dem Johann Rinzenberger *7 von Trier eine Rente von seinen Häusern in Trier.

Auch Johann von Bleckhausen und sein Sohn Wilhelm lebten offenbar schon längere Zeit als Bürger in Trier und in nicht ganz unbescheidenen Verhältnissen, wie uns die hier folgende Urkunde berichtet. Für beide ist kein repräsentables Ehrenamt nachgewiesen, weshalb man sie wohl sozial zu der Handwerkerschaft zählen muss. Interessant wäre natürlich trotzdem zu erfahren, wie und warum kam Johann von Bleckhausen nach Trier und woher stammte sein Vermögen. Wenn er selbst noch in Bleckhausen geboren war, welcher Bevölkerungsschicht gehörte er und seine Familie dort an? Die Urkunde belegt uns also, da der bereits verstorbene Vater in der Urkunde mitgenannt wird, dass der Sohn Wilhelm, um den es in der Urkunde eigentlich geht, den Herkunftshinweis seines Vaters als Beinamen übernommen und für ihn bis dahin auch Gültigkeit hatte.


Übersetzung der Urkunde Bleckhausen von 1343 *8

Allen, die die vorliegende Urkunde lesen werden. Ich, Wilhelm, Sohn des verstorbenen Hennekim genannt von Blechusin (Bleckhausen?), Bürger Triers, tue kund: Ich habe wegen meiner offenbaren Bedürfnisse und zu meinem Nutzen eine Rente im Betrag von 20 guter Silberpfennige der gegenwärtig in Trier gewöhnlich umlaufenden Währung verkauft, jährlich zu zahlen am Tag der Geburt des sel. Johannes des Täufers, aus meinen Häusern und sämtlichem dazu gehörenden Zubehör, davor und dahinter, unterhalb und oberhalb gelegen jenseits des Flusses nahe dem Kloster St. Agneten *9 auf der anderen Straßenseite, wo der Weg zur alten Burg *10 hin führt. In einem der Häuser wohne ich selbst, das früher dem Ebelo genannt von Lebach *11 gehörte und das an das Haus des Gerbers Hennekim genannt Meyer anstößt. Die übrigen Häuser sind auf dem Hügel in dem Stadtteil, der Crogassa *12 heißt, gelegen, und grenzen von der anderen Seite her an mein besagtes Haus an; diese gehörten einst dem Arnold de Cardono (von Karden?). Diese sind frei und unbelastet von allen Abgaben, Dienstbarkeiten und Verpflichtungen, mit Ausnahme lediglich von drei Pfund ewiger Renten trierischer Währung, die aus diesen Häusern und dem, was dazu gehört, anteilig jährlich an die Kirche des sel. Simeon von Trier zu zahlen sind, nämlich vierzig Silberpfennige am Fest des sel. Simeon und 20 Silberpfennige am Tag des sel. Apostels Andreas. [Die oben besagte Rente] habe ich verkauft, verkaufe ich und bekenne ich zu verkaufen durch diese Urkunde dem weisen Johann genannt Rinzinberger, Bürger Triers, für diesen und seine Nachfolger und Erben auf ewig, der diese kauft für 29 Pfund guter und gesetzmäßiger trierischer Silberpfennige und mir diese zur Verwendung für meine Bedürfnisse insgesamt ausgezahlt und abgelöst hat vor der Aufsetzung dieser Urkunde. Aus diesem Grunde habe ich die Rente aus meinen vorerwähnten Häusern mit ihrem sämtlichen Zubehör in Höhe der besagten 20 Silberpfennige dem besagten Johannes übertragen, und verspreche guten Glaubens, ihm die geschuldeten Rentenzahlungen der genannten Art aus diesen Häusern und ihrem Zubehör zu leisten, ohne Verzug am vereinbarten Zahltag und zu allen und jeder der oben erwähnten Bedingungen, und dafür entsprechend den in der Stadt Trier geschuldeten und gebräuchlichen Gewährleistungen einzustehen, ferner, gegen diesen Verkauf nichts einzuwenden, weder selbst noch durch andere, offen oder versteckt, und weder betrügerisch noch vorsätzlich von den oben gemachten Versprechungen Abstand zu nehmen. Dies ist geschehen in Anwesenheit weiser und ehrenhafter Männer, nämlich Ordulph genannt Homas und Johannes genannte Ertse, Schöffen zu Trier, die hierfür herbeigerufen und gebeten worden sind.

Zum Zeugnis dessen habe ich gebeten, das Siegel der Stadt Trier der Urkunde beizufügen. Und wir, die Schöffen der besagten Stadtgemeinde, erkennen an, dass wir das Siegel der Erklärung des genannten Wilhelm beigefügt haben.

Gegeben im Jahr des Herrn 1343, am Samstag nach dem Fest des sel. Remigius (4. 10. 1343). *13

Als dritten Urkundenbeleg folgt die Steuerliste der Stadt Trier von 1363/64. Die hier genannte „Fielchin, der Blechusersin *14 enclin", ist zweifellos ebenfalls mit Bleckhausen in Verbindung zu bringen, zumindest dem Beinamen ihrer hier ohne Vornamen mit angesprochenen Großmutter nach. Möglicherweise leben die Eltern von Fielchin schon nicht mehr oder nicht in Trier *15, weshalb der Schreiber der Liste, weil ihm die Eltern unbekannt sind, Fielchin zum besseren Verständnis in Zusammenhang mit ihrer Großmutter nennt, die wahrscheinlich ebenfalls nicht mehr lebt. Denn die zu besteuernde Person, um die es eigentlich in der Liste geht, ist ja Fielchin. Nach dieser Liste, die die Steuerpflichtigen nach den Stadtteilen und Straßen aufführt, lebte Fielchin „Yn bruckergasse an Henkin Rijsen hus ane"

1364, 1371 und 1379 folgen weitere Urkunden mit einem direkten namentlichen Bezug nach Bleckhausen. Wir haben es jetzt hier erstmals mit einer Persönlichkeit von gewissem gehobenem Stand für die damalige Zeit zu tun und noch mehr wie in den ersten Fällen, stellt sich uns die Frage nach seinem familiären Umfeld und seiner Vorgeschichte.


1364 März 12

„Diederich, Dechen der Christenheit von Bidebergh" *17

1371 August 22 bekennen Dyderich van Bleckhusen, Verwalter des Klosters zu Kyllburg und Peter van Mailberg, Canonich der Kirche daselbst, dass Ritter Richard, Herr van Dune, Erbmarschall von Luxemburg und Anna van Meyngen, seine Frau, mit Einwilligung von Johann, dem Bruder Richard's ihnen ihre Dörfer Erdorf, Metterich und Gransdorf für 300 Robertus Goldgulden auf Wiederkauf verkauft haben. *18

1379 Februar 6 bekennt Dederich van Blechusen, Sachverwalter des Kapitels zu

Kyllburg, dass er dem Ritter Richard, Erbmarschall des Herzogthums Luxemburg, Herrn van Dune und seiner Frau Anna van Mengen, verschiedene Renten zu Erdorf, Metterich und Gransdorf für 200 Robertus-gulden zurück verkauft habe. *19

1383 erwähnen die Urkunden der Pfarrei Bettingen / Frenkingen einen Pfarrer *20 „Diedrich". Sein zweiter Name ist uns leider nicht überliefert. Das Recht den Pfarrer dort zu benennen, lag damals aber bei den jeweiligen Herren der Herrschaft Bettingen *21, also zu dieser Zeit bei denen von Brandenburg / Falkenstein, denselben, mit denen auch die schriftliche Überlieferung von Bleckhausen 1334 beginnt. Diedrich und die Edlen von Brandenburg, die ihn als Pfarrer nach Bettingen holten, kannten sich zweifellos schon vorher. Es liegt daher der Verdacht nahe, dass der 1364, 1371 und 1379 erwähnte Dechant Diedrich von Bleckhausen, identisch ist mit dem Pfarrer Diedrich NN 1383 in Bettingen.

Als Pfarrer hatte Diedrich von Bleckhausen außerdem die Funktion des Landdechanten des Landkapitels oder Dekanats BitburgKyllburg inne, auch wenn er als solcher in der Literatur bisher nicht nachgewiesen wurde. Er muss aber enge Beziehungen zum Stift Kyllburg gehabt haben, dass ihn in Einzelfällen zu seinem Sachverwalter gemacht hat. Der Sitz des Dechanten war damals auch nicht an einen bestimmten Ort gebunden, es bestand also für ihn keine Residenzpflicht in Kyllburg. Was aber seine Verbundenheit zum Stift Kyllburg angeht, beruhte diese sicherlich nicht allein auf seinem Amt als Landdechant.1388 werden vom Stiftsdekan Peter von Malberg Zehntrechte zu Bleckhausen aus der Hinterlassenschaft des im Stift Kyllburg verstorbenen Kanoniker Matthias NN für die Grundausstattung des dortigen Antonius Altars verwendet. Ehemals gehörte dieser Zehnt dem Hermann von Brandenburg, der sie vorher an den Kanoniker Matthias übertragen hatte.

Den Abschluss macht eine Urkunde vom 14. Feb. 1405 *22 (up sent Valentin dach, des heiligen martelers)

Es wird hier unter einer ganzen Reihe von Rittern ein Nikolaus (Clais) Back von Blackhusen *23 (Bleckhausen?) genannt und damit den ersten Bleckhausener mit einem regulären und festen Familiennamen. Er und ca. weitere 60 genannte *24, dienten als Helfer dem Konrad Herrn zu Schleiden in der Fehde gegen Graf Simon von Sponheim und Vianden und gerieten in dessen Gefangenschaft. Nachdem sie durch ihren Herrn Konrad von Schleiden aus der Gefangenschaft des Grafen von Sponheim freigekauft worden sind, geloben diese, keine weiteren Ansprüche oder Forderungen mehr wegen ihrer erlittenen Gefangenschaft an Konrad und seinen Sohn Johann zu stellen. Anderenfalls sind sie ehrlos, treulos und meineidig, sie verlieren alle Rechte und jeder kann sich an ihnen vergreifen.

Zu einem Ritter gehörte gewöhnlich auch ein Burgsitz. *25 Die Vorstellung, dass es mal eine Burg in Bleckhausen gegeben haben sollte oder könnte, ist natürlich sehr gewagt. Alles, was als Hinweis auf eine solche dienen könnte, fehlt uns. Weder im Volksmund, noch unter den Flurnamen gibt es Belege die auf etwas wie eine Burg schließen lassen. Und bauliche Spuren innerorts nachzuweisen, ist durch die mehr als 600-jährige kontinuierliche und jetzige Bebauung fast chancenlos. Vielleicht hilft es aber, wenn man sich nicht zu fest an das allgemein übliche Bild und die Vorstellung von einer Burg klammert, denn auch einfachste mit Palisaden befestigte Erdhügel mit einer hölzernen

Bebauung und ähnliche Anlagen zählt man wissenschaftlich zu den Wehranlagen. Eine Burg vom Typ Manderscheid gab es in Bleckhausen ganz sicher nicht, aber was spricht gegen einen befestigten Gutshof in den frühsten Zeiten von Bleckhausen.

Unsere Urkunden-Serie endet hier und mit jeder Urkunde öffnet sich für uns ein kleines Fenster, durch dass wir einen Blick werfen können in das Leben von Menschen, von denen wir, bis auf ihre Namen, bisher nur sehr wenig wissen. Ihr Beiname bezeugt uns aber, dass jeder von den Genannten mit Bleckhausen irgendwie und -wann einmal verwurzelt war.


Verweise

1) LHAK Best. 15, Nr. 658, Blatt 19
2) Seine Eltern leben offensichtlich zum Zeitpunkt des Eintrages schon nicht mehr.
3) Die Anrede „Herr" findet sich in diesem Buch nur bei wenigen Personen, möglicherweise war er Geistlicher.
4) Denombrement de feux (Feuerstättenverzeichnis) ANL A XIII6c, fol. 258
5) FB Manderscheid; K. Oehms, Trier. Ableger dieser Linie leben heute u.a. in Niederwörresbach bei Idar_Oberstein.
6) Pergament Urkunde in Latein mit einem Siegel, LHAK Best. 96, Nr. 725
7) Stammten also ehemals aus Rinzenberg bei Birkenfeld, LHAK Best. 96 Nr. 877 „domus Johannis dicti Rinczenberge" 1355 in Trier, 1363/64 noch am Leben nach den Trierer Steuerlasten
8) Für die Transkription der in Latein verfassten Urkunde danke ich Prof. Dr. Th. Baums, Frankfurt
9) Mit dem „Fluss" nahe dem Kloster St. Agneten ist zweifelsohne der kanalisierte Stadtbach(auch Weberbach genannt) gemeint, der - gespeist vom Olewiger Bach / Altbach - im Straßenverlauf der heutigen Straße Weberbach verlief. Das Wasser dieses Baches wurde von dem dort ansässigen Gewerbe (Weber, Tuchfärber, Gerbereien) genutzt. An der Straße Weberbach und deren Querstraßen Kuhnengasse und Graugasse, die bereits im 14. Jh. urkundlich erwähnt sind, waren verschiedene Gerbereien ansässig. Heute steht dort das Stadtarchiv Trier in der Weberstraße,
10) Die „alte Burg" (Trierisch „Alderburg") bezeichnet die Ruinen des Warmbades (Caldarium) der Kaiserthermen. Diese waren wohl schon im frühen Mittelalter burgartig befestigt worden. Mit der Errichtung der Stadtbefestigung Triers im 12./13. Jh. wurde die Anlage als südöstliche Eckbastion in den Mauerring einbezogen. Ein römisches Fenster des Caldariums wurde als Stadttor, im Volksmund „Alderport" genannt, genutzt. Der „Weg zur alten Burg" bezeichnet einen kleinen Stichweg, der von der Straße Weberbach nach Osten über das Gelände der Kaiserthermen zur „Alderport" führte. Dieser wird in den Quellen „Engelberg" oder „Engelburg" genannt.
11) 1307 als Weber in Trier erwähnt, LHAK Best. 215 Nr. 104
12) Im Bereich zwischen St. Agneten und Kaiserthermen
13) LHAK Best. 1A, Nr. 3973
14) Trennen in Blec-husersin, das heutige <ck> wurde zu dieser Zeit noch einfach als <c> geschrieben und als <ck> gesprochen.
15) Vielleicht führten die Eltern ihr Gewerbe als Beinamen.
16) Brückengasse bei der Römerbrücke, damals ein von verschiedenen Handwerkern geprägtes Wohnvierte.
17) (LHAK Best. 18/Akte 2068 S.33) Es handelt sich bei dem Schriftstück um die Abschrift einer Urkunde aus dem Jahr 1364. Darin vermacht der Aussteller, ein Wirich von Büdesheim, dem Kloster Prüm, dem seine besondere Gunst gelte, Jahresrenten und einen Hof. Dietrich, Dechant von Bitburg, tritt als Zeuge und Mitbesiegler der Urkunde in Erscheinung: Wirich erklärt, dass er Dietrich ersucht habe, sein Siegel neben dem Wirichs an die Ausfertigung der Urkunde anzuhängen. Dietrich wiederum erklärt (in dem einzigen Satz des Textes, der nicht in der Ich-Form aus der Perspektive Wirichs, sondern Dietrichs geschrieben ist), dass er sein Siegel zur Bekräftigung neben das Wirichs an die Urkunde gehangen habe. Die Absicht dahinter war offensichtlich, die Verbindlichkeit des Vermächtnisses auch über den Tod Wirichs hinaus zu bekräftigen.
18) Urkundenbuch der Herren von Dün, Nr.511 (Archiv VG Daun) Urkunde hier nur als Regest wiedergegeben.
19) Urkundenbuch der Herren von Dün, Nr. 543 (Archiv VG Daun) Urkunde hier nur als Regest wiedergegeben.
20) LHAK Best. 29 Urkunde 9, Siegler der Urkunde sind Junker Diedrich von Falkenstein und Dietrich, Kirchherr und Pastor von Frenkingen.
21) Präsentationsrecht
22) Hier nur Auszugsweise und verkürzt wiedergeben. Gedruckt als ganze Urkunde bei Christian Renger/Johannes Mötsch in Inventar des herzoglich arenbergischen Archivs in Edingen/Enghien (Belgien), Teil 2, Nr.368
23) Für die Verortung von Blackhausen mit Bleckhausen stehen Christian Renger und Johann Mötsch
24) Genannt werden u.a. die Ritter Gottfried und Dusinck von Brandenburg, Bartholomaeus von der Neuerburg, Johann von Blankenheim, Beltgin von Bettingen, Daniel vom Berge, Aegidius vom Berge und die Brüder Reinhard und Sander vom Berge. Diese Namen sind uns aus anderen Bleckhausener Urkunden schon bekannt.
25) Wikipedia: Burgsitz, Burgstall/stell oder Motte.