von Karl-Josef Bales, Berndorf
„Revolution in Deutschland? Das wird nie etwas, wenn diese Deutschen einen Bahnhof stürmen wollen, kaufen die sich noch eine Bahnsteigkarte!" — so lautet ein Bonmot, das man Lenin zuschreibt. Die Bahnsteigkarte ist ein Relikt aus den Kindertagen der Bahn.
Zu Beginn des Schienenverkehrs glaubte man, Reisende vor dem Verkehrsmittel schützen zu müssen. Erst wenn der Zug eingefahren war, durften Passagiere den Bahnsteig betreten und wurden — aus Sicherheitsgründen — umgehend im Zug eingeschlossen. Bis 1893 waren die Fahrkarten während der Fahrt vom Kondukteur im Zug kontrolliert worden. Weil es bis 1892 in Deutschland nur Abteilwagen ohne den heute bekannten Durchgang gab, musste der Schaffner über die außen liegenden Trittbretter von Abteil zu Abteil balancieren. Dieses gefährliche Verfahren wurde im Gebiet der preußischen Eisenbahnverwaltungen sukzessive durch die Fahrkartenkontrolle an einem abgesperrten Zugang zum Bahnsteig ersetzt.
Mit der Bahnsteigsperre schuf sich die Eisenbahn auch einen neuen Bediensteten, der sich als Bahnsteigschaffner etablierte.
Das Bild zeigt zwischen dem Haupt- und dem Nebengebäude eine der ersten Bahnsteigsperren im Vulkaneifelkreis. Um 1895 fehlt noch der linke Quergiebel am Empfangsgebäude der Bahnstation.
Seine Aufgabe bestand darin, Fahrausweise der Reisenden auf ihre Gültigkeit zu prüfen, Fahrkarten vorschriftsgemäß zu lochen und nach Ankunft der Reisenden einzusammeln oder zu durchkreuzen. Zu seinen Dienstobliegenheiten gehörte auch, darauf zu achten, dass nicht zu viel Handgepäck mitgeführt wurde, denn größeres Gepäck musste als Reisegepäck bei der Gepäckabfertigung aufgegeben werden. Außerdem erteilte er Auskünfte zur Bahnsteigbelegung und zu Fahrplänen. In Zugpausen agierte er als Bahnsteigüberwacher. Und in größeren Bahnhöfen wie Jünkerath, Gerolstein und Daun unterstützte er die Kollegen der Gepäck- und Expressgutabfertigung. Auf kleineren Stationen im Vulkaneifelkreis fungierte das Bahnhofspersonal wie Zugaufsichten, Fahrdienstleiter, Gepäck- und Bahnhofsarbeiter in Nebentätigkeit als Bahnsteigschaffner.
Um auch den Nichtreisenden Zugang zum Bahnsteig zu ermöglichen, führte man mit der Bahnsteigsperre die Bahnsteigkarte ein, die anfangs nur 10- und zuletzt 20 Pfennig kostete. Genutzt wurde diese „Eintrittskarte" zum Bahnsteig vorwiegend zum Zwecke des Empfangs oder der Verabschiedung von Verwandten oder Bekannten und von Eisenbahnfreunden.
Die Bahnsteigsperre diente in den Nachkriegsjahren häufig als Arbeitsplatz für Kriegsversehrte oder für Eisenbahner, die für andere Arbeiten wegen Krankheit oder Verletzungen nicht mehr verwendbar waren. In den sechziger Jahren zählten die Bahnsteigschaffner zu den ersten Personaleinsparungen der Deutschen Bundesbahn. Rund 80 Jahre nach Einführung wurden die Sperren sukzessive aufgehoben und im Sommer 1974 waren sie bei der DB dann flächendeckend abgeschafft. ■
Die nicht gelochte Bahnsteigkarte belegt, dass die Bahnsteigsperre in Jünkerath am Samstag, dem 23. August 1958 wahrscheinlich unbesetzt war.
Ein Bahnsteigschaffner prüft 1967 in Sperre Nr. 3 den Fahrausweis eines Youngsters.